"Das ist der Grund für die Kammer sämtlichen weiteren Vortrag gar nicht erst zur Kenntnis zu nehmen und im Urteil als „nicht dargetan“ zu bezeichnen, was so viel heißt, dass die Kammer hunderte Seiten Vortrag zu dieser Thematik nicht berücksichtigen wird, da die EMA schon gesprochen hat."
Das ist Verweigerung des rechtlichen Gehörs, des Rechtsstaatsprinzips, wonach beide Seiten anzuhören sind, das ist Willkür, Unrecht, Gesinnungsjustiz. Klagen sind sinnlos, denn das Urteil steht schon vorher fest: Die Behörden haben immer recht. Und sie haben recht, weil sie Behörden sind.
Es kann gar kein positives Risiko-Nutzen-Verhältnis vorgelegen haben, weil es eine Minus-Sicherheit und Minus-Wirksamkeit gibt. Weil es gar nicht das behauptete Virus gibt, man dagegen auch nicht animpfen kann. Die Anwälte stellen aber nicht einmal die Virusexistenzfrage, lassen den Wissenschaftsbetrug einfach durchgehen. Es wird nicht der Einzelfall berücksichtigt, zu deutsch: Man hat Pech gehabt! Grundrechte ausgehebelt!