Nach einem Gesetzesentwurf soll nun Struktur und Auswahl der Verfassungsrichter im Grundgesetz festgeschrieben werden.
Brandner macht deutlich, dass die Wahl der Richter bisher faktisch ausschließlich in den Händen von Parteipolitikern liegen
„Tatsächlich ist die Entscheidung über die Richterstellen fest in der Hand der Altparteien, obwohl dies formell und gesetzlich anders geregelt ist. Durch das Festschreiben dieses faktischen Verfahrens nun auch noch im Grundgesetz würde dies noch zementiert, Verfassungsrang erhalten. Das ist nicht im Sinne eines starken Rechtsstaates mit ausgeprägter Gewaltenteilung. Die AfD-Fraktion steht für eine echte Unabhängigkeit von Justiz und Staatsanwaltschaften.
Wir wollen durch öffentliche Anhörungen die Richterwahl aus politischen Hinterzimmer-Kungelrunden an die Öffentlichkeit bringen. Nur eine grundlegende Reform von Wahlverfahren, Mitwirkung, Debatte und Transparenz stärkt die richterliche Unabhängigkeit.
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