impfen-nein-danke.de offiziell
Bundestag beschließt Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Pflicht zur Auskunft beim Arbeitgeber über Impfstatus! Abstimmung als Junktim im Paket "Sondervermögen Aufbauhilfe 2021" Namentliche Abstimmung auf Verlangen der AfD-Fraktion, Ergebnis: 709 Abgeordnete.…
Unter dem Reiter "Debatte" beim o.g. link steht, Zitat:

"In namentlicher Abstimmung lehnten in zweiter Lesung 280 Abgeordnete die Artikel des Gesetzentwurfs mit den Überschriften „Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ und „Einschränkung von Grundrechten“ ab, 344 stimmten ihnen zu. Es gab eine Enthaltung.

Den Artikeln 15 und 16 des Gesetzentwurfs mit den Überschriften „Änderung des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie“ sowie „Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD zu, die dagegen votierte.

Änderungen im Infektionsschutzgesetz zugestimmt

Der angenommene Gesetzentwurf, mit dem auch das Infektionsschutzgesetz mit Blick auf die Corona-Pandemie geändert wurde, beinhaltet eine Verpflichtung, bei der Einreise über einen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis zu verfügen. Zudem wird die sogenannte Hospitalisierung, also die Zahl der Corona-Patienten in Krankenhäusern, als neuer, wesentlicher Maßstab für die Corona-Schutzvorkehrungen benannt. Hinzu kommen als weitere Indikatoren die unter anderem nach Alter differenzierte Zahl der Neuinfektionen, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Zahl der gegen Covid-19 geimpften Personen.

Ferner ist in bestimmten Einrichtungen eine Auskunftspflicht der Mitarbeiter zu ihrem Impf- oder Serostatus (Genesung) vorgesehen, darunter nach Angaben der Bundesregierung in Kitas, Schulen und Pflegeheimen. Der Status soll über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder die Art und Weise der Beschäftigung entscheiden können. Die Regelung gilt nur bei einer vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

AfD rügt Verknüpfung von Fluthilfe und Infektionsschutz

Während der Debatte kritisierten die Oppositionsfraktionen die von Unions- und SPD-Fraktion vorgenommene Verknüpfung der Fluthilfe mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. Es sei unlauter, aber bedauerlicherweise schon parlamentarische Übung geworden, auf diese Art und Weise die Opposition zu zwingen, „Dinge anzunehmen, die sie gar nicht annehmen will“, sagte Detlev Spangenberg (AfD). In diesem Fall gehe es um das zustimmungsfähige Fluthilfe-Gesetz, in das „schikanöse, grundrechtsfeindliche Änderungen des Infektionsschutzgesetzes eingefügt werden sollen“. Diese lehne seine Fraktion ab.

Sein Fraktionskollege Rüdiger Lucassen sprach mit Blick auf die Flut von einer Jahrhundertkatastrophe. Deren Opfer hätten Anspruch auf die Beantwortung der Frage nach der Verantwortung, sagte der AfD-Abgeordnete. In Nordrhein-Westfalen habe die Flut ein Staatsversagen offengelegt. Warnungen seien ignoriert, Sirenen nicht aktiviert worden. Zu kritisieren sei aber auch der „okkulte Reflex der Politik“, dieses Versagen auf den Klimawandel zu schieben, befand Lucassen." (Hervorh. von uns)

Namentliche Abstimmungsliste (ohne den AfD-Antrag hätte man nicht nachvollziehen können, wie Abgeordnete persönlich abgestimmt haben):
https://www.bundestag.de/resource/blob/858446/50a820f3d5c465ecc69eec0f2d6a9d1b/20210907_1-data.pdf
The Art of Instagram Captions: Writing Engaging and Authentic Descriptions