Forwarded from Jessica Hamed
#2G++ #Befangenheitsantrag #BVerfG #2G #Einzelhandel 

Zunächst zum weniger Erfreulichem: Wir haben für unsere Mandantin alle Richter*innen des Ersten Senats aufgrund der #2G++ Regelung bei der mdl Verhandlung am Dienstag abgelehnt:

„Hamed erläutert das Ablehnungsgesuch ihrer Mandantin des Weiteren damit, dass diese befürchte, dass sie bei ihrer eigenen etwaigen mündlichen Verhandlung als nicht gegen Sars-CoV-2 geimpfter Mensch ausgeschlossen und damit in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör beeinträchtigt werden könnte. Zudem müsse sie sich ihren Anwalt nach Impfstatus aussuchen, was ihre Mandantin ebenfalls ablehne.

Hamed sagte der Zeitung Die Welt: „Ein Gerichtsverfahren mit 2G-plus-plus-Regeln ist aus meiner Sicht nicht umstritten oder zweifelhaft, sondern eindeutig verfassungswidrig.“ Es gehe nicht um ein Privatvergnügen wie einen Restaurantbesuch, sondern um den einzigen Ort, an dem man Recht einfordern könne. „Das Gericht ist die letzte Bastion, die frei zugänglich sein muss. Selbst 3G-Regelungen sind geeignet, Menschen vom Zuschauen abzuhalten.“

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/corona-urteile-sind-alle-richter-in-karlsruhe-befangen-li.201162

Auch die #Welt berichtete:

„Wer sich den 2G- oder 3G-Anforderungen in Geschäften…verweigert, bestraft sich durch den Ausschluss in der Regel selbst. Vor Gericht ist die Interessenlage eine andere.“ Es müsse weiterhin Wege geben, mit Personen zu verhandeln, die weder genesen sind, noch sich impfen oder testen lassen möchten.“ [Präsident des OLG Frankfurt]…

…hat Hamed zudem einen Befangenheitsantrag gegen die Richter… eingereicht. „Weil der Erste Senat 2G plus plus für rechtmäßig hält, wäre es geradezu grotesk zu glauben, dass die dortigen Richter Zugangsbeschränkungen für weniger relevante Einrichtungen für rechtswidrig halten könnten“….“

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus235706864/Corona-2G-plus-plus-Verfassungsgericht-errichtet-hohe-Huerden.html

Der #Öffentlichkeitsgrundsatz ist einer der wichtigsten Verfahrensgrundsätze und in einem Rechtsstaat unabdingbar. Er dient der Transparenz und der Kontrolle der Justiz. Hierdurch soll auch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unabhängigkeit der Gerichte und die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens geschaffen werden. 

Um es abschließend auf den Punkt zu bringen: Das Gericht ist das Herzstück des Rechtsstaats, weshalb es höchste Priorität hat, den freien Zugang zu Gericht sicherzustellen. Wer aber Menschen sogar den Zugang zu einer Gerichtsverhandlung verwehrt, der wird erst recht der Meinung sein, Menschen alternative Fortbewegungsmittel zumuten zu können. 

Erfreulich ist aber, dass das OVG #Lüneburg mit einer fundierten Entscheidung, die man fast als Gegentwurf zu den enttäuschenden Bundesnotbremseentscheidungen bezeichnen muss, #2G im Einzelhandel gekippt hat:

https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-der-2-g-regelung-im-einzelhandel-207054.html

Spannend wird sein, ob das OVG #Münster, das bald über dieselbe Frage entscheiden muss, zum gleichen Ergebnis kommt. Falls ja, wäre zu erwarten, dass unabhängig von Gerichtsverfahren alle Bundesländer #2G im Einzelhandel wieder aufheben.
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