In Berlin hat ein Gericht erstmals Polizisten auf Basis des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) verurteilt. Die Beamten hatten einen Afghanen gefragt: „Wo kommst du wirklich her?“ Dies sei rassistisch, urteilte nun das Amtsgericht Mitte. Der Vorfall hatte sich im Juli 2020 ereignet. Die Behörde muss 750 Euro Entschädigung zahlen.

Der Kläger Syed N. war von den Beamten angehalten worden, weil er und eine Freundin auf dem Fahrrad mit dem Handy telefonierten. Laut Polizei sei der Ausländer aufbrausend gewesen. Er weigerte sich, die 50 Euro Bußgeld zu bezahlen. Auf die Frage, wo er herkomme, antwortete N.: „Bochum.“ Die Polizisten fragten, woher er tatsächlich komme.

Auf den Bußgeldbescheid reagierte der Afghane mit einer Diskriminierungs-Beschwerde bei der Ombudsstelle des damaligen Justizsenators Dirk Behrendt. Das LADG hatte der rot-rot-grüne Senat erst einen Monat zuvor verabschiedet. Seitdem nutzen dies Minderheiten regelmäßig für Beschwerden gegen die Polizei.

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