An dieser Stelle ein kurzer Auszug aus der EU Charta der fundamentalen Rechte, Artikel 2 - Recht auf Leben.

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.

Freut euch auf den Herbst, wenn sich Olaf Scholz nicht daran erinnern können wird, was er im August gesagt hat🔥

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