An dieser Stelle ein kurzer Auszug aus der EU Charta der fundamentalen Rechte, Artikel 2 - Recht auf Leben.
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
Freut euch auf den Herbst, wenn sich Olaf Scholz nicht daran erinnern können wird, was er im August gesagt hat
🔥Kostenlos abonnieren:
teleg.eu/s/kenjebsen