Biopsychosoziale Faktoren, die Folter und Misshandlung begünstigenZwischenbericht des Sonderberichterstatters über Folter u.a.,
A/75/179 (20. Juli 2020)
Dieser Bericht schließt sehr gut an den Bericht
A/HRC/43/49 vom 20. März 2020 an (Konzept und Methode der psychischen Folter) und beschreibt sowohl die biopsychosozialen Faktoren, die für das Auslösen von Menschenrechtsverletzungen naturgemäß vorliegen, also auch das Verhalten nach der Tat (bspw. Leugnung von Tatsachen, Verantwortlichkeit und Unrechtmäßigkeit).
Das beschriebene Nachtatverhalten lässt sich aktuell sehr gut feststellen
👍(Text-Übersetzung und Markierung durch mich)