Die Begründung der Anwälte für die Schwärzung der RKIFiles ist fast genauso spannend, wie die Dokumente selbst. Auf 1000 Seiten wird die vorhandene Zensur begründet.
Meine persönlichen Highlights:

Die Gefährdung internationaler Beziehungen:
- "... besteht ein Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben kann."

- "Innerhalb dieses Spielraums bestimmt die Bundesregierung die außenpolitischen Ziele und die zu ihrer Erreichung verfolgte Strategie. Welche Ziele die Bundesregierung mit Hilfe welcher Strategie verfolgen will, entzieht sich mangels hierfür bestehender rechtlicher Kriterien weithin einer gerichtlichen Kontrolle."

Die öffentliche Sicherheit:
- "Nach § 3 Nr. 2 IFG besteht ein Informationszugang nicht, „wenn das Bekanntwerden der Informationen die öffentliche Sicherheit gefährden kann“."

Das Fortbestehen des Corona-Krisenstabes auch in 2024:
- "Der Corona-Krisenstab – nun in Gestalt der Corona-Lage-AG – tagt nach wie vor, weshalb hier ein nach wie vor andauernder Beratungsprozess vorliegt."

Nebenwirkungen:
- "Die Schwärzung auf Seite 8 des Protokolls unter TOP 8 in der mittleren Spalte betrifft das Thema Impfung. In der Passage wird die RKI-interne Diskussion zu dem vermehrten Auftreten von Nebenwirkungen dargelegt."

Die Definition vom Genesenenstatus sowie Sonderwünsche einer Behörde gegenüber dem RKI:
- "Konkret geht es um die Bestimmung einer Genesenen-Definition sowie verschiedene Maßnahmen der Öffentlichkeitskommunikation. Die geschwärzte Passage enthält konkrete Informationen zur diesbezüglichen Abstimmung zwischen dem RKI und einer namentlich genannten Bundesoberbehörde. Konkret geht es darum, welches Vorgehen sich die namentlich genannte Bundesoberbehörde in diesem Zusammenhang wünscht."
- "Die Schwärzung auf Seite 4 des Protokolls in der mittleren Spalte betrifft den Umgang mit einer Anfrage an das RKI aus der Politik. [...] Die Informationen lassen einen Rückschluss auf den Gang der Meinungsbildung innerhalb des RKI zu."

Umgang mit der Presse und wer welche Informationen erhält:
- "Die Schwärzungen auf Seite 3 des Protokolls unter TOP 2 (die letzten beiden Bulletpoints) betreffen Informationen zur Pressekommunikation sowie die Herausgabe bestimmter Informationen an die Bevölkerung. Konkret geht es darum, welche Mitarbeiter der Presse Auskunft geben, wie der aktuelle Stand der Abstimmung zur möglichen Informationsherausgabe an die Bevölkerung ist."

Ein erfolgreicher Angriff auf die IT-technische Infrastruktur des RKI:
- "Die Schwärzung auf Seite 3 des Protokolls unter TOP 3, erster Bulletpoint betrifft einen Angriff auf die IT-technische Infrastruktur. Die Passage enthält Informationen zu dem entstandenen Schaden, der Auswirkung auf andere relevante IT-technische Systeme sowie zu der Erstellung einer Informationsseite für die Bevölkerung. [...] Ein Bekanntwerden der Informationen birgt die Gefahr, dass Schwachstellen im IT-System erkannt und ausgenutzt werden könnten."

Kampagnen an Schulen und das Einbinden von Influencern:
- "geht es um die Abstimmung mit einer namentlich genannten Bundesoberbehörde zu möglichen Informationskampagnen in Schulen sowie die Einbindung von Influencern im Rahmen von verschiedenen Social-Media-Kanälen."

Ihr
@lockdownviehler
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