Die Dresdner Versammlungsbehörde versucht mich mit Drohungen (Nötigung) zum Schweigen zu bringen und das Versammlungsrecht (Eilversammlung) auszuhebeln!
Ich habe selbstverständlich VOR Bekanntgabe der Eilversammlung ordnungsgemäß angezeigt, dass ich eine Versammlung durchführe!

Dabei schreibt das Amt selbst, dass es absolut zulässig ist, Eilversammlungen aus aktuellem Grund anzuzeigen und durchzuführen und die 48h-Frist zu unterschreiten!

Bei dem aktuellen Wahnsinn in der Politik, gibt es stets Gründe, Eilversammlungen anzuzeigen und das werde ich nach Bedarf auch weiter tun. Aktuelle Entwicklungen sind nun einmal nicht 48h vorherzusagen oder entscheidet jetzt eine Behörde, was ein Grund für eine Eilversammlung ist? 🤔😡

Wenn also etwas aktuelles anliegt, wird Pegida selbstverständlich vom Versammlungsrecht Gebrauch machen.

Diesen Einschüchterungsversuch werten wir übrigens als Nötigung und stellen Strafanzeige gegen die Mitarbeiter, welche die mutmaßliche Erpressermail verfasst haben!
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