Lützerath hin und her: die Einen haben wenig Sympathie für Klimaprotestierer, die Anderen gönnen auch der uniformen Staatsmacht mal problematischere Gegner als friedliche Corona-Spaziergänger. Doch wie sieht das Ganze rechtlich aus?

Nach preußischem Recht, das für Lützerath galt, war es nicht möglich, Wohn- und Geschäftsgebäude für Bergbauzwecke zu enteignen. Wälder und Wiesen notfalls ja, Wohnhäuser nein. Eine sinnvolle Regelung, wie ich meine. Erst ein Nazi-Gesetz aus den 30ern, welches den angeblichen "Gemeinnutz" weit über Rechtsgüter des Einzelnen stellte, änderte das.

Und jetzt? Gilt natürlich das Nazi-Gesetz. Natürlich?! Leider ja. So ziemlich alle NS-Gesetze, mit denen man die Bevölkerung traktieren und gleichschalten kann, blieben inkraft!

Das Bundesverfassungsgericht behauptet zwar, die BRD sei der Gegenentwurf zum NS-System, doch damit lügt es wissentlich. Gerade dieses Gericht hat immer wieder NS-Unrechtsgesetze wie den weltweit einzigartigen Schulzwang (gilt seit 1938) bestätigt.

Juristisch ist die BRD nicht der Gegenentwurf, sondern identisch mit dem NS-Staat. Klingt ungewohnt, ist aber so. Und deshalb blieben viele der schlimmsten NS-Gesetze bestehen.

Wollen wir wieder zurück zu gerechten und ausgewogenen Regeln des Zusammenlebens, müssen wir den faulen Baum von 1918 fällen und seine giftigen Früchte entsorgen - mögen sie nun von braunen, roten oder bunten Demokraten stammen.

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