Du ahnst es nicht. Herr Ulbrich, sächsischer Landtagsabgeordneter und Richter am AfD-Bundesschiedsgericht, soll in letztgenannter Funktion auf Nazi-Gesetze Bezug genommen haben und fliegt nun deswegen aus Fraktion und Partei.

Abgesehen davon, daß das kaum der wahre Grund sein dürfte, sondern allenfalls ein willkommener Anlaß, offenbart es gewaltiges Unwissen bei den handelnden Figuren. Denn Nazi-Gesetze anwenden - das tun bundesdeutsche Behörden und Gerichte tagtäglich.

Waaaas? Ja, genau so. Während Medien und Politik nicht müde werden, die NS-Zeit als das ultimative Böse darzustellen (was sie für einige auch gewesen sein mag), wendet man deren Gesetze ungeniert an.

Kostproben gefällig? Man plündert uns aus mit dem Einkommenssteuergesetz, 1934 per Notverordnung erlassen. Die sächsische Staatsangehörigkeit erdreistete man sich ebenfalls 1934 abzuschaffen; seitdem sollen wir keinem Staat mehr angehören, sondern einem Adjektiv: deutsch. Der krasseste Schulzwang der Welt, aufgrund dessen bis heute Eltern bestraft werden, die ihre Kinder besser zu Hause bilden, stammt aus dem Jahre 1938. All dieses typische NS-Unrecht hat man nach 1945 nicht angetastet, sondern wendet es bis heute an. (Wirklich fortschrittliche Gesetze aus jener Zeit hat man dagegen weitgehend ausgehöhlt. Das weltweit erste Tierschutzgesetz zum Beispiel.)

Eine grundsätzliche Diskussion über Sinn und Berechtigung so mancher Gesetze und Regelungen, die seit 1918 über uns hereingebrochen sind sowie über die verfassungsrechtlichen Grundlagen - das ist die Aufgabe einer wirklichen Opposition. Und es ist die Voraussetzung für echte Veränderung anstatt von ein bißchen Spiegelfechterei an der Leine der CDU.

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