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Urteil erlaubt Gender- und Critical-Race-Indoktrination in Schulen

In Berlin hat der Vater zweier Gymnasiasten gegen die Verwendung der „genderneutralen“ Sprache an deren Gymnasium in Friedrichhain-Kreuzberg sowie gegen die dort im Ethikunterricht dargestellte Identitätspolitik und die „Critical Race-Theory“ geklagt. Im Eilverfahren hat die 3. Kammer des Verwaltungsgericht Berlin die Klage zurückgewiesen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
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