Die federführenden Ausschüsse des EU-Parlaments haben gestern mehrheitlich den neuen ANTI-Geldwäschegesetzen zugestimmt:
- Anonyme Barzahlungen über 3000€ werden im geschäftlichen Verkehr verboten. - Barzahlungen über 10.000€ werden im geschäftlichen Verkehr sogar komplett verboten. - Anonyme Zahlungen in Kryptowährungen an von Anbietern betriebene Geldbörsen (hosted wallets) werden ohne Schwellenwert schon bei Minimalbeträgen untersagt.