Bei ärztlichen Heileingriffen bzw. Präventiveingriffen, die einen EINGRIFF IN DIE KÖRPERLICHE INTEGRITÄT darstellen, handelt es sich immer um den TATBESTAND DER KÖRPERVERLETZUNG, was folgender Maßen geahndet wird :

♦️ EINFACHE KÖRPERVERLETZUNG :
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe - 5 Jahren,
♦️GEFÄHRL. KÖRPERVERLETZUNG :
Freiheitsstrafe 3 Monaten - 10 Jahren,
♦️SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG
Freiheitsstrafe 6 Monaten - 10 Jahren,
♦️TÖDLICHE KÖRPERVERLETZUNG
Freiheitsstrafe von 1 - 10 Jahren,
♦️FAHRLÄSS. KÖRPERVERLETZUNG
§ 229 StGB:
Geldstrafe o. Freiheitsstrafe - 3 Jahren,
♦️FAHRLÄSSIGE TÖTUNG :
Geldstrafe o. Freiheitsstrafe - 5 Jahren.

Sich auf die Einwilligung d. Kindes/Jugendl. zu berufen greift nicht, da das Thema „Covid-impfung“ die geistige Reife e. Kindes/Jugendl. übersteigt.

Quelle ➡️➡️➡️➡️➡️

Quelle auf Telegram:
https://teleg.eu/s/coronaimpfungmeldungen/525
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