Bei ärztlichen Heileingriffen bzw. Präventiveingriffen, die einen EINGRIFF IN DIE KÖRPERLICHE INTEGRITÄT darstellen, handelt es sich immer um den TATBESTAND DER KÖRPERVERLETZUNG, was folgender Maßen geahndet wird :
♦️ EINFACHE KÖRPERVERLETZUNG :
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe -
5 Jahren,
♦️GEFÄHRL. KÖRPERVERLETZUNG :
Freiheitsstrafe
3 Monaten - 10 Jahren,
♦️SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG Freiheitsstrafe
6 Monaten - 10 Jahren,
♦️TÖDLICHE KÖRPERVERLETZUNG Freiheitsstrafe von
1 - 10 Jahren,
♦️FAHRLÄSS. KÖRPERVERLETZUNG § 229 StGB:
Geldstrafe o. Freiheitsstrafe -
3 Jahren,
♦️FAHRLÄSSIGE TÖTUNG :
Geldstrafe o. Freiheitsstrafe -
5 Jahren.
Sich auf die Einwilligung d. Kindes/Jugendl. zu berufen greift nicht, da das Thema „Covid-impfung“ die geistige Reife e. Kindes/Jugendl. übersteigt.
Quelle ➡️➡️➡️➡️➡️Quelle auf Telegram:
https://teleg.eu/s/coronaimpfungmeldungen/525