In einer Presseerklärung wurde aufgerufen, als Zeuge für eine Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag auszusagen. Dabei geht es um Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Römischen Statut. Viele Betroffene erkennen nicht, dass sie von Weißer Folter geschädigt werden. Prof. Dr. Rainer Mausfeld stellt klar:
„Das Folterverbot gestattet keinerlei Ausnahmen“.

https://critical-news.de/strafanzeige-beim-internationalen-strafgerichtshof/
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