Bericht aus dem Gericht
Kündigung wegen fehlender Impfbereitschaft▪️ In einer Kündigungsschutzsache war ich vor dem
Arbeitsgericht in Frankfurt a.M. Mein Mandant hatte die
Kündigung erhalten,
noch bevor das Arbeitsverhältnis begonnen hatte.
▪️ Der Grund: bei einem informellen Treffen noch vor geplantem Arb.beginn hatte er zu einem der zukünft. Chefs auf die Frage nach d. Impfung beiläufig gesagt,
er wisse noch nicht, ob er sich impfen lassen möchte, er wolle noch abwarten. Sein Arzt habe ihm davon abgeraten.
▪️ In der
Güteverhandlung am gestrigen 14. Feb. 2022 gab es
erwartungsgemäß kein Ergebnis. Aber es stellte sich bereits klar heraus, daß Kläger- und Beklagtenseite sehr
unterschiedl. Auffassungen darüber haben, ob ein Arb.geber einen zukünft. Arb.nehmer bei Anbahnung des Arb.verhältnisses z.B.
danach fragen darf, ob er sich impfen lassen werde & kündigen kann.
Ich meine, eindeutig nein!Näheres im Video!
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