💡"E-Mail des Kollegen Rechtsanwalt Rudolf Gebert an einen Mandanten zum Thema "die BRD sei eine GmbH":💡
Dass ich mit dem gegenwärtigen Zustand unseres Rechtsstaates nicht einverstanden sein kann und nicht einverstanden bin, dürfte hinlänglich bekannt sein.

Nicht weiter hilft, sondern in die Irre führt uns dabei jedoch der reichsbürgerliche Ansatz. Ich lasse mich ja gerne eines Besseren belehren, auch von einem Nichtjuristen, wenn es sein muss. Aber dann doch bitte fehlerfrei.

Jedoch: Nein, ich habe KEINE Lizenz nach irgendwelchen Militärgesetzen. Sondern eine ganz normale und gültige Zulassung als Rechtsanwalt.

Wie Ihnen bekannt geworden sein dürfte, kläre ich Mandanten darüber auf, den irreführenden reichsbürgerlichen Ratschlägen, die im Internet verbreitet werden, in ihrem eigenen Interesse auf keinen Fall zu folgen und gar noch die dort empfohlenen Schriftsatzmuster und Formulierungen zu verwenden. Aus gutem Grund: Sie tun sich keinen Gefallen, wenn sie Behörden konfrontieren mit den typischen, völlig unüblichen, abwegigen Formulierungen wie z.B. „ich als Mensch“ und „weisen Sie mir bitte Ihre Versicherung nach“ bzw. „Ihre amtliche Legitimation“ und dem Hinweis auf eine „privatrechtliche Haftung des Beamten bzw. Behördenmitarbeiters aufgrund eines Pfandrechts“. Denn immer wieder erhalte ich von Mandanten dann behördliche Schreiben, in denen sie als „Reichsbürger“ in die Nähe von Verfassungsfeinden bzw. Staatsfeinden gerückt werden, bis hin z.B. zu der Aufforderung, ihre Waffenbesitzkarte sowie ihre Waffen abzugeben, sofern sie welche besitzen.

Es ist unverantwortlich
, im Internet Falschinformationen zu verbreiten, die Menschen in solche Schwierigkeiten bringen.

Die Erwägungen solcher Internetportale und sonstigen Publikationen, soweit ihnen zutreffende Tatsachen und Schlussfolgerungen zu Grunde liegen, mögen auf politischer und internationaler Ebene eine Rolle spielen im Zusammenhang mit der Frage nach der Souveränität Deutschlands nach dem II. WK und müssen dann auch auf dieser Ebene geklärt werden. Im Alltag des Bürgers jedoch spielen sie keine Rolle und schaden ihm nur.

Die Bundesrepublik Deutschland IST ein Staat, nicht bloß eine Firma. Denn sie weist alle drei Voraussetzungen auf, die ein Staat per definitionem haben muss:

1. ein Staatsgebiet

2. ein darin lebendes Staatsvolk und

3. dort eine Staatsgewalt zur Regelung und Ordnung ihrer Verhältnisse.

Irrelevant für die Frage, ob es sich um einen Staat handelt, ist dabei, ob diese Regelung und Ordnung richtig/wünschenswert/fehlerhaft/verbesserungsbedürftig ist. Denn wenn in einem Staatswesen, zumal in der BRD seit nunmehr 77 Jahren, funktionierende Verhältnisse bestehen – man mag sie gut oder schlecht finden, richtig oder falsch – besteht jedenfalls eine sog. „normative Kraft des Faktischen“. D.h. das in dieser ganzen Zeit entstandene Recht (= die Summe aller Rechts-Normen) gilt allein schon deswegen, weil es ständig praktiziert wurde. Es gilt jeweils so lange, bis es durch anderes Recht ersetzt wird.

Oder wie stellen Sie es sich praktisch vor, wenn dieses ganze Recht seit 77 Jahren nicht gelten würde? Dann wären ja alle auf der Grundlage dieses Rechts entstandenen, Abermillionen von Rechtsbeziehungen ungültig. Seit 77 Jahren. Dann müsste logischerweise jeder in dieser langen Zeit entstandene Kaufvertrag oder sonstige Vertrag, jedes Grundstücksgeschäft, jedes Unternehmen, jedes Arbeitsverhältnis, jedes Erbrecht, jede Eheschließung, jede Banküberweisung usw. rückabgewickelt werden. Jeder müsste das Erhaltene seinem jeweiligen Vertragspartner zurückgeben. Allein schon diese Absurdität zeigt, dass reichsbürgerliche Ansichten und Behauptungen jedenfalls unmittelbar im Alltag des Bürgers keine Bedeutung beanspruchen können.

Die gegenwärtig zu Tage tretenden Mängel unseres Rechtssystems müssen auf geeignete Weise behoben werden, aber ganz sicher nicht mit solchen reichsbürgerlichen Ansätzen. Bezeichnenderweise sind es oft Nichtjuristen, die das verbreiten.
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