đŸ’„ BVerwG: SĂ€chsische Versammlungsverbote waren illegal! đŸ’„

So langsam scheint die hysterische Angst auch in der Justiz zu weichen und eine juristische Aufarbeitung der Corona-WillkĂŒr zu beginnen. Zumindest lĂ€sst das neuste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts diese Hoffnung keimen. đŸ”„ Denn es hat entschieden, dass die im April 2020 von Petra Köpping verhĂ€ngten Versammlungsverbote unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig und somit illegal waren. đŸ”„

Völlig zu recht, wie wir finden, denn es war ein gravierender Eingriff in das konstituierende Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Zumal die Kriterien fĂŒr Ausnahmen unklar waren und somit vom GutdĂŒnken der kommunalen Versammlungsbehörde abhĂ€ngig waren. Nicht nur einmal kam es dadurch zu VerstĂ¶ĂŸen des Gleichheitsgrundsatzes. Sprich: WĂ€hrend die Anlass begrĂŒndenden Versammlungen von der Stadt Dresden regelmĂ€ĂŸig verboten wurden, durften die anlassbezogenen Gegendemos trotzdem stattfinden — was an sich schon nicht zulĂ€ssig ist.

Aufgrund dieser WillkĂŒr haben wir u.a. gegen das Verbot unserer Demo am 17.04.2021 geklagt. Der erste Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Dresden war fĂŒr August 2023 angesetzt, musste jedoch verlegt werden. Wir hoffen auf eine zeitnahe Terminierung.

Mit diesem Urteil stehen auch die massenhaft ausgestellten Bußgeldbescheide fĂŒr angebliche Teilnehmer der damals rechtswidrig verbotenen Versammlungen auf sehr dĂŒnnem Eis.
‌ Wir fordern deshalb, dass Ă€hnlich wie in Bayern alle Bußgelder zurĂŒck gezahlt und anhĂ€ngige Verfahren unverzĂŒglich eingestellt werden‌

👉 Ganzer Artikel:
https://team-marcus.de/2023/06/21/bverwg-saechsische-versammlungsverbote-waren-illegal/
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