Europaratsabgeordnete stimmen für Entrechtung von Russen

Fragwürdige Resolution des Europarates verabschiedet

Russophobie breitet sich wie einst Antisemitismus und später Islamfeindlichkeit massiv in Europa aus

Selbst Christenverfolgungen werden wieder praktiziert - wie einst Antisemitismus und Islamfeindlichkeit - Jedenfalls wenn Christen die "falsche" Nationalität haben

Nicht nur Russland hat allen Grund, über die neueste Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates empört und entsetzt zu sein.

Auch wir, die einfachen Europäer, haben allen Grund zur Sorge, drehen doch die Abgeordneten aller Parteien Jahrhunderte Rechtsentwicklung zurück. Russen sind da nur die "Versuchskaninchen" wie einst die Juden.

Als der Europarat gegründet wurde, schrieb er sich die Verteidigung und die Verbreitung von Menschen- und Bürgerrechten, der Freiheit und des Rechtsstaats auf die Fahnen. Dessen, was man im Anflug der bei Europäern nicht unüblichen Arroganz die "europäischen Werte" nennt. Dessen, was in Wahrheit universelle Errungenschaften von Jahrhunderten des Freiheitskampfes und der humanistischen Rechtsentwicklung sind.

Wenn es aktuell um Russen und Russland geht, ist all das vergessen. Russen sind vogelfrei und man meint im Europarat, mit ihnen nach Belieben verfahren zu dürfen. Jüngstes Beispiel: Die am 17. April des laufenden Jahres von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates beschlossene Resolution Nummer 2540, auch "Nawalny-Resolution" genannt.

Wenn man den Text dieser Resolution liest, insbesondere den Teil, in denen die Damen und Herren Abgeordneten den Mitgliedsländern und nationalen wie internationalen Akteuren "Empfehlungen" geben, stehen einem die Haare zu Berge, was da alles an Rechtsgrundsätzen und verbrieften Rechten und Freiheiten entsorgt wird. Rechtsgrundsätze, Rechte und Freiheiten, für die die Menschheit nicht nur in Europa viele Jahrhunderte gekämpft hat, bis sie sich Mitte des 20. Jahrhunderts durchzusetzen schienen.

Auch der Europäer sollte diese unzweifelhaft russophobe Resolution lesen. Noch geht es bei der Entrechtung, die "demokratisch gewählte" Abgeordnete ihren Regierungen andienen, "nur" um Russen. Doch wer weiß, wie es weitergeht, wenn die europäischen Machthaber erst auf den Geschmack gekommen sind ...

Punkt 26.13 der Resolution fordert alle Staaten auf, "auf das Regime von Wladimir Putin die bestehenden Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche anzuwenden".

Konkret bedeutet dies, gegen "alle privaten oder juristischen Personen, die als Ermöglicher eingestuft werden können" – und das ist im Grunde jeder, der in Russland Steuern zahlt – harte Strafen zu verhängen und Vermögenswerte einzuziehen, auch "straffrei", also ohne Gerichtsverhandlung und im Urteil festgestellte Schuld.

Es wird noch bunter: In demselben Punkt fordern die Damen und Herren Abgeordneten eine Umkehr der Beweislast, wenn es um Russen geht, die das "Putin-Regime" ermöglichen. Schon die alten Römer kannten den Grundsatz "in dubio pro reo", im Zweifel für den Angeklagten. Der Ankläger musste die Schuld des Angeklagten beweisen, nicht der Angeklagte seine Unschuld. Die katholische Inquisition hob dies auf, das Mittelalter führte zum Teil schräge Regeln des Anscheinsbeweises ein. Für die Rückkehr zum ursprünglichen Prinzip kämpften Juristen und Freiheitskämpfer viele Jahrhunderte.

Und sie schienen im 20. Jahrhundert gewonnen zu haben. Die Europäische Menschenrechtskonvention hielt es in ihrem Artikel 6 unter der Überschrift "Recht auf ein faires Verfahren" fest:

"Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig."

Doch im Jahr 2024 kommen Abgeordnete und kloppen das, wofür die Menschheit Jahrhunderte kämpfte, in die Tonne. Vorerst "nur" auf Russen bezogen, falls dies ein Trost ist. Aber das ist womöglich die Blaupause für den Umgang mit Menschen aus China und anderen
Best Bluetooth Speaker Sound Quality