Und dann gibt es noch das Recht auf Eigentum, in Artikel 1 des ersten Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verbrieft, und nicht nur dort. Die Damen und Herren Abgeordneten verlangen nun im Europarat, dass Russen ihr Eigentum entzogen wird, obwohl sie nach der vorstehend zitierten Norm als unschuldig gelten und sich wahrscheinlich auch nichts zuschulden haben kommen lassen, was ein Gesetz verbietet. "Ermöglichen des Putin-Regimes", wo genau ist das unter Strafe gestellt?

Schauen wir uns die nächste "Empfehlung" der Resolution vom 17. April an. Da entziehen die Damen und Herren Abgeordneten gleich mal einer ganzen Konfession, der größten unter den Ostkirchen, den Schutz der Glaubensfreiheit.

Punkt 26.14 fordert die Mitglieds- und Beobachterstaaten des Europarates und die Europäische Union auf, "anzuerkennen, dass die Russisch-Orthodoxe Kirche in Wirklichkeit vom Kreml-Regime als Instrument der russischen Einflussnahme und Propaganda benutzt wird und nichts mit der Religionsfreiheit und der Freiheit der Meinungsäußerung zu tun hat", die in Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte garantiert werden.

Da kehren wir also zu den Religionskriegen zurück, zu einer Epoche, als die Herrschenden entschieden, welcher Glaube praktiziert werden darf und welcher nicht. Eine über tausend Jahre alte Kirche, die seit über 700 Jahren faktisch und seit 434 Jahren de jure unabhängig ist, wird mitsamt ihren geschätzten 160 Millionen Gläubigen mit einem Federstrich zur Nicht-Kirche und Nicht-Konfession und damit für vogelfrei erklärt. Im 20. Jahrhundert hat die Russisch-Orthodoxe Kirche einiges an Verfolgung erlebt, aber sie einfach zu "canceln" trauten sich nicht einmal die Bolschewiki in der kurzen Phase des besonders militanten Atheismus.
Oberstes Gericht der Ukraine entrechtet Orthodoxe

Es ist auch klar, warum die Damen und Herren Abgeordneten diesen Punkt in die Resolution aufnahmen: Es ist ein Dolchstoß gegen die heute wie nie zuvor staatlich verfolgten orthodoxen Christen der Ukraine, die allem Druck zuwider der traditionellen und auf dem Gebiet der Ukraine einzig kanonischen Ukrainisch-Orthodoxen Kirche die Treue halten. Um ihre Rechte soll sich bitte niemand scheren, fordern die im Europarat tagenden Parlamentarier und kein Schatten soll auf die "demokratische Ukraine" ob der im 21. Jahrhundert beispiellosen Kirchenverfolgung fallen.

Aber es ist gewiss auch nur eine Frage der Zeit, dass die Russisch-Orthodoxe Kirche selbst ins Visier der Russophoben im Westen gerät, dass ihre Kirchenbauten enteignet und dem nationalistisch gesinnten Teil der Ukrainer übergeben werden. Ja, auch den Hunderttausenden, vielleicht Millionen, russisch-orthodoxer Christen in Deutschland und Europa steht Verfolgung und Erniedrigung bevor. Auf Glaubensfreiheit dürfen sie sich laut Europarat ja nicht mehr berufen, haben mit der Religionsfreiheit und der Freiheit der Meinungsäußerung, wie man schwarz auf weiß lesen kann, "nichts zu tun".

Und das ist noch nicht alles. Die Damen und Herren Abgeordneten wollen nämlich auch noch selbst Gott spielen und entscheiden, welche Länder es geben darf und welche nicht und wie sie auf dem Globus auszusehen haben. In Punkt 28 der Resolution wird zur "Dekolonisierung" der Russischen Föderation aufgerufen, also zu ihrer Zerschlagung und Aufteilung in zig Kleinstaaten. Das wahre Motiv liegt auf der Hand: Teile und herrsche, denn so lassen sich die begehrten natürlichen Ressourcen Russlands besser kontrollieren und durch das westliche Kapital ausbeuten.

Nicht schwer vorzustellen, welches Geschrei ob der unzulässigen Einmischung in innere Angelegenheiten ausgebrochen wäre, wenn Russlands Parlamentarier zur "Dekolonisierung" Großbritanniens (Schottland, Nordirland, Falklandinseln, Pitcairn), Frankreichs (Basken, Korsika, Französisch-Polynesien und Französisch-Guyana), Spanien (Baskenland und Katalonien) oder Deutschlands (Bayern, ehemalige DDR) aufgerufen hätten.
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