Anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen: Totale Überwachung mit dem Segen des EuGH

Die Abschaffung von Privatsphäre und individueller Freiheit in Europa schreitet immer schneller voran. Selbst der Europäische Gerichtshof (EuGH), der sich bislang immer gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte, hat nun eine erschreckende Kehrtwende vollzogen, indem er die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen nicht nur gebilligt, sondern sogar noch massiv ausgeweitet hat. Diese sei, so die Urteilsbegründung zum französischen Anti-Piraterie-System HADOPI, „nicht zwangsläufig“ ein schwerer Eingriff in die Grundrechte, sondern auch rechtmäßig zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Daher sei eine Vorratsdatenspeicherung zulässig, „wenn die nationale Regelung Speichermodalitäten vorschreibt, die eine wirksame strikte Trennung der verschiedenen Kategorien personenbezogener Daten gewährleisten und es damit ausschließen, dass genaue Schlüsse auf das Privatleben der betreffenden Person gezogen werden können“.

Bisher hatte das Gericht eine anlasslose Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten nur erlaubt, um schwere Kriminalität zu bekämpfen und schwere Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit zu verhüten. Chloé Berthélémy vom Dachverband europäischer Digitalorganisationen sprach von einer „traurigen Wende in der europäischen Rechtsprechung zum Schutz des Grundrechts auf Privatsphäre im Internet“. Der EuGH habe beschlossen, „die bisherige Rechtsprechung zum Zugang zu Daten privater Unternehmen aufzuweichen, um Internetnutzer leichter identifizieren zu können.“
Selbst Bagatellzwecken Zugriff erlaubt

In einem breiteren politischen Kontext der zunehmenden Unterdrückung von Journalistinnen, Menschenrechtsverteidigern und der Zivilgesellschaft in Europa untergrabe dieses Urteil auf gefährliche Weise das Recht, online anonym zu bleiben. „Mit diesem neuen Urteil wird der Zugriff auf IP-Adressen nicht mehr standardmäßig als schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte angesehen. Infolgedessen lässt der Gerichtshof die Möglichkeit einer Massenüberwachung des Internets zu“, erklärte die französische Digitalorganisation La Quadrature du Net. Der Gerichtshof habe mit dem Urteil den „massenhaften, automatisierten Zugriff auf IP-Adressen genehmigt, die mit der bürgerlichen Identität und dem Inhalt einer Kommunikation verbunden sind“. Dieser Zugriff könne laut dem Gericht sogar zu Bagatellzwecken und ohne vorherige Überprüfung durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsbehörde erfolgen.

Die weitere Entwicklung scheint also unaufhaltsam: Das Internet wird total überwacht, IP-Adressen massenhaft gespeichert, der Informationskonsum genauestens beobachtet, auch Gesundheitsdaten können in ganz Europa versendet und abgerufen werden. Der gläserne Mensch rückt immer näher, und die Bürger bemerken es erst dann, wen der staatliche Drangsalierungsapparat an ihre Tür klopft und sie für Dinge zur Rechenschaft zieht, von denen sie gar nicht wussten, dass sie strafbar sind.

https://journalistenwatch.com/2024/05/01/anlasslose-vorratsdatenspeicherung-von-ip-adressen-totale-ueberwachung-mit-dem-segen-des-eugh/

https://teleg.eu/s/nixistwieesscheint
How to Save Live Photo as Video