"Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts
Polizei darf bei Verdacht auf Corona-Infektion Platzverweise aussprechen"

"Der Kläger befand sich demnach Ende September 2021 auf dem Berliner Hardenbergplatz. Dort sollten Versammlungen stattfinden, die die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zum Thema hatten.

Aufgrund eines anonymen Hinweises und der Auswertung von im Internet verfügbaren Informationen sei die Polizei davon ausgegangen, dass der Kläger sich einige Tage zuvor auf einer Feier mit dem Coronavirus angesteckt haben könnte. Er erhielt einen Platzverweis. Der Kläger sah sich in seinem Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt."

https://www.tagesspiegel.de/berlin/entscheidung-des-berliner-verwaltungsgerichts-polizei-darf-bei-verdacht-auf-corona-infektion-platzverweise-aussprechen/28571488.html
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