https://www.blick.ch/politik/gfroerlis-muessen-im-ernstfall-bibbern-heiz-suendern-droht-der-knast-id17851055.html

„Noch deftiger dürfte die Strafe für ein Unternehmen ausfallen, das sein Gaskontingent absichtlich überzieht. Denn auch die Kontingentierungsverordnung unterliegt den Strafbestimmungen. (…)

Aber eben, Kontrollen sind nicht ausgeschlossen – etwa, wenn man von einem verärgerten Nachbarn oder einem übereifrigen Quartiersheriff verpfiffen wird. Ein Gfrörli, der auf 20 statt 19 Grad heizt, muss mit einer Strafe rechnen. Das bestätigt auch Spörndli – zumindest, «wenn das Vergehen gemeldet und kontrolliert würde und in der Folge auch bewiesen werden könnte».
Kontrollen im Graubereich
Der Bund ist sich aber durchaus bewusst, dass er sich in einem Graubereich bewegt. Schon alleine die Frage, ob am richtigen Ort gemessen würde – an einer Aussenwand ist es tendenziell kühler als an einer Innenwand –, könnte die Gerichte beschäftigen.

Und das WBF hält in Bezug auf das Heizungsverbot für ungenutzte Gebäude in seinen Erläuterungen fest, dass es «ausserordentlich schwerfällt, das Kriterium ‹ungenutzt› näher und vor allem genauer zu umschreiben». Wo die Grenze zwischen Nutzung und Nichtnutzung sinnvollerweise verlaufen sollte, «stellt den Gesetzgeber vor eine grosse Herausforderung».

Noch grösser ist die Herausforderung für die Kantone, die die Verbotsvorschriften kontrollieren müssen. Der oberste Polizeidirektor Fredy Fässler (63) hatte schon im Vorfeld an den Bund appelliert, «nur Massnahmen anzuordnen, die umsetzbar und vor allem auch kontrollierbar sind».

Aber aus Corona-Zeiten weiss er, dass mit einem gewissen Denunziantentum zu rechnen ist. «Wenn eine entsprechende Anzeige eingeht, dann muss die Polizei handeln», erklärt der Polizeidirektor.

„Hier stellt sich die Frage, ob anstelle aufwendiger Strafverfahren nicht wie in der Corona-Krise auch einfache Ordnungsbussen das richtige Mittel sind», sagt Fässler. «Das werden wir sicher diskutieren müssen.»

«Es gibt aber noch einige offene Fragen, die geklärt werden müssen», sagt Fässler zu Blick. So müsse genau abgegrenzt werden, welche Behörde oder Institution für welche Kontrollen zuständig sei. Dass die Energiepolizei von Tür zu Tür schreitet, will Fässler nämlich nicht. «Wir wollen die Verordnung mit Augenmass umsetzen.»“
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