Teil 3 von 6

Und in seiner Zeitschrift WissenschafftPlus 2/2020, erschienen wohl Anfang Juni 2020, schrieb er:

“Mit der Umbenennung am 7.2.2020 der Bezeichnung von „nCoV“ in „SARS-CoV-2“, einer bloßen Virus-Vermutung eines eventuell defekten oder harmlosen Virus, in einen gefährlichen Krankheitserreger, wurde in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, dass in China ein tatsächliches SARS-Virus entdeckt wurde, das eine gefährliche Krankheit, nämlich SARS auslöst […].

Entscheidend bei der Bewertung dieser Tat ist die Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt alle direkt beteiligten Virologen aussagten - und bis heute aussagen -‚ dass es keine Beweise gibt, dass dieses neue Virus tatsächlich Krankheiten auslöst. Oder nur parallel bei Erkrankungen, bei Heilungsvorgängen, nach Heilungsvorgängen, bei einigen Gesunden, bei vielen Gesunden oder bei allen Menschen auftritt?

Allein hiermit ist bewiesen, dass Prof. Drosten die klar erkennbare Grenze wissenschaftlich gerechtfertigten Handelns zu einer erkennbaren und folgenreichen Betrugstat überschritten hat. Er wird sich auch nicht dadurch herausreden können, dass er zur Veröffentlichung seines Test-Verfahrens am 23.1.202013 eine Zeitschrift benützte, die die darin getätigten Aussagen vor Drucklegung nicht überprüft.”

- Dr. rer. nat. Stefan Lanka: Fehldeutung Virus. Anfang und Ende der Corona-Krise, Teil 2, in: WissenschafftPlus 2/2020, S. 7 (S. 13 im vollständigen Heft).
https://wissenschafftplus.de/uploads/article/wissenschafftplus-fehldeutung-virus-teil-2.pdf

In seinem Newsletter vom 13. Juni 2020 schrieb Dr. Lanka, daß er Prof. Drosten angezeigt habe [bei der Berliner Staatsanwaltschaft]:

"Es ist klar und offensichtlich, dass Prof. Christian Drosten von der Charité in Berlin mit seinem Tun in der Corona-Krise nicht nur fundamentalste Regeln wissenschaftlichen Arbeitens verletzt hat.

Sein Tun, einen angeblichen Virus-Nachweis-Test zu konstruieren und ihn der Weltöffentlichkeit via der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anzubieten

- bevor die damit beauftragten chinesischen Wissenschaftler Hinweise auf ein mögliches Vorhandensein eines harmlosen oder eines gefährlichen Virus publiziert hatten -

hatte die Absicht, die am 30.12.2019 losgetretene Panik-Welle in Wuhan/China zu globalisieren.

Prof. Drosten ist der Hauptverantwortliche dafür, dass Menschen auf der ganzen Welt, mittels der Behauptung einer erweislich falschen Tatsache, unter Lebensbedingungen gestellt wurden und immer noch gesetzt werden, die im Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert sind.

Der § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) definiert in (1) als
„Verbrechen gegen die Menschlichkeit“:

„Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung“

2. „in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,“

5. „einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,“

8. „einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,,“

Prof. Drosten weiß, dass er mit seinem Test, selbst unter der Voraussetzung, dass tatsächlich ein SARS-CoV-2-Virus existieren würde und bewiesen sei, dass es pathogene Eigenschaften hat

- wobei bis zum heutigen Tage die beteiligten Virologen darauf hinweisen, dass diese Beweise noch nicht erbracht wurden (sic!) -,

a. kein intaktes, infektionsfähiges Virus nachweisen kann, sondern allenfalls Bruchstücke, die dem Virus zugeschrieben werden;

b. nicht zwischen körpereigenen oder körperfremden Substanzen unterscheiden kann.
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