Die Ärztekammern sind verpolitisiert und insbesondere die Zusammensetzung der Disziplinarkommissionen ist verfassungswidrig, urteilt der VfGH. Zum Schutz der Patienten und Ärzte wäre eine Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft nötig, so wie kürzlich in Ungarn geschehen.
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