Was wenigen bewusst zu sein scheint: Arbeitsverträge in der Privatwirtschaft sind frei aushandelbar. Wenn ich jemals wieder einen Arbeitsvertrag eingehen würde, würde ich mir vertraglich zusichern lassen, dass ich zu keinerlei medizinischen Behandlungen oder sonstigen medizinischen Maßnahmen gezwungen werden darf. Sollte irgendeine Institution - sei es eine Behörde oder die WHO - entsprechende Maßnahmen durchsetzen, würde ich mir ein Sonderkündigungsrecht mit einer festgelegten Abfindung von fünf Jahresgehältern zusichern lassen.

Heutzutage kann man sich zwar nicht sicher sein, ob mir das "Verfassungsgericht" diese Vertragsfreiheit zugesteht, aber ein Versuch ist es wert.
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