"Bei der Beauftragung der regelmäßig freiberuflichen Leistungen werden eine strikte Trennung der Tätigkeiten und das Gebot der Staatsferne des Rundfunks beachtet. Eine staatliche Einflussnahme auf die journalistische Arbeit der beauftragten Personen ist hierdurch ausgeschlossen."
Der Witz des Jahres. Die Behauptung ersetzt die Fakten. Dreist.