Verfahren wegen der Bezeichnung als Faschistin eingestellt

Ich veröffentliche meinen Schriftsatz in Sachen Strack-Zimmermann. Das Verfahren wurde eingestellt, einen Freispruch gab es jedoch nicht. Dafür hätte sich der Richter mit den Argumenten und der Meinungsfreiheit auseinandersetzen müssen, was er offenbar nicht vor hatte. Meinen Schriftsatz hatte das Gericht nicht erreicht, ich brachte ihn daher zur mündlichen Verhandlung mit. Nach ca. 1 Minute meine der Richter, er habe ihn gelesen. Nein, hatte er natürlich nicht - sonst hätte mein Mandant ja auch freigesprochen werden müssen. Hierzu war der Richter W. aber von Anfang an nicht bereit - dazu müssten wir in die nächste Instanz gehen. Seiner Meinung nach sei das so - ohne die juristischen Bewertungsmaßstäbe zu berücksichten - es geht bei Jura aber eben nicht um die Meinung eines Richters, sondern die Anwendung der juritischen Bewertungsmastäbe.

Man einigte sich dann immerhin auf eine Einstellung mit Auflage. Vor dem Zivilgericht würde mein Mandant sich nicht verurteilt, meinte der Fussball und Effzeh Fan Richter W. ... aber warum war dann bei ihm der Freispruch "ausverkauft"?


Hier mein Schriftsatz:
👉 https://www.anwalt-pankalla.de/wp-content/uploads/2024/04/Sascha-K-Kerpen.pdf
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