Alles für die Umwelt
Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz, steht in Art. 8 der europäischen Menschenrechtskonvention. Genau dieser Artikel war nun Grundlage für das Klima-Urteil aus Straßburg, auf dieser Basis hat der Gerichtshof für Menschenrechte im Fall der Klimasenioren die Schweiz verurteilt, weil die Schweiz zu wenig gegen den Klimawandel tue ...

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