Die Mitglieder des Netzwerks vertreten die Auffassung, dass die während des coronabedingten Infektionsgeschehen getroffenen Maßnahmen der Gesetz- und Verordnunggeber in Teilen verfassungswidrig waren. Im Gespräch erläutert Karin Hark, warum die Meinungsfreiheit zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens zählt. Die Forderung, kritische Äußerungen aus dem öffentlichen Diskurs zu verbannen, ist mit dem Wesen des Rechtsstaats nicht zu vereinbaren, denn hierzu gehören der Austausch von Fakten und Argumenten, deren Bewertung sowie die Bereitschaft, eigene Ansichten und Hypothesen zu hinterfragen.

Hier geht es zum kompletten Interview auf YouTube:
https://youtu.be/waKYjh97ong
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