Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Julian Assange:
Entscheidung über Berufungsantrag von Assange soll im Mai fallen (Zeit)
Die USA schließen eine Todesstrafe für Assange aus und versichern sein Recht auf den ersten Verfassungszusatz. Damit rückt die Entscheidung im Auslieferungsprozess näher.
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Die USA versichern in dem Schreiben, dass Assange sich auf den ersten Verfassungszusatz berufen darf. Der gebürtige Australier wird demnach nicht aufgrund seiner Staatsangehörigkeit benachteiligt, für ihn gilt derselbe Schutz im Rahmen des ersten Verfassungszusatzes wie für einen Bürger der Vereinigten Staaten. Zudem schließt das Papier die Verhängung einer Todesstrafe aus. Ein Haken bleibt allerdings: Denn, so heißt es, die Anwendung des Rechts fällt ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der US-Gerichte.

Kommentar: Der erste Verfassungszusatz sichert unter anderem die Meinungs- und Pressefreiheit zu.
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