QUERDENKEN-615 DARMSTADT INFO-Kanal
Grüße aus #Wiesbaden. #Mahnwache vor dem Verwaltungsgericht. Parallel zur Verhandlung der Feststellungsklage zur Rechtswidrigkeit der Einkesselung im Frühjahr 2021. Wir stehen auf Privatgelände (auch das Gericht ist nur Mieter 😉). Die Versammlungsbehörde…
💥Wir sind nicht befangen -
wir sind Richter
💥

Heute Termin vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden.

Es ging um den Wiesbadener Kessel am 17. April 2021.
Damals wurden mehr als 600 Menschen durch die Polizei für mehr als 4 Stunden eingekesselt.

Heute sollte über die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme verhandelt werden.

Was hat die Verhandlung besonders gemacht?

Bevor wir die Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht haben, wurden gegen die Eingekesselten Bußgeldbescheide erlassen. Diese wurden vor dem Amtsgericht Wiesbaden verhandelt. Zuständig unter anderem Vizepräsident am Amtsgericht Stefan Althaus. Dieser hat die Verfahren in einer unerträglichen, vorverurteilenden Art und Weise geführt. Bis wir festgestellt haben, dass er als SPD Ortsvereinsvorsitzender mittelbar an der Organisation einer Gegendemonstration vom 17. April beteiligt war.
Auf den daraufhin eingereichten Befangenheitsantrag hin, wurde ihm die Zuständigkeit entgezogen.
Straf- und Disziplinarverfahren drohen.

In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden taucht plötzlich als Einzelrichterin eine Proberichterin Althaus auf.

Auf meine Nachfrage, ob ein Verwandtschaftsverhältnis besteht:
Dazu wird keine Auskunft gegeben.

Auf Nachforschung stellt sich heraus Richterin Althaus ist die Nichte von Vizepräsident Althaus.

Da das Schicksal seiner Verfahren vom Ausgang dieses Verfahrens unmittelbar abhängt, rate ich zu einer Selbstablehnung.
Richterin Althaus sieht hierfür keinen Grund.

Es geht nicht darum, ob sie befangen ist, sondern ob der Eindruck erweckt wird, sie könnte befangen sein.

Ich lege ihr alle Dokumente in Bezug auf Vizepräsident Althaus vor, rate noch einmal dringend, per Selbstablehnung ihre Kammer entscheiden zu lassen und erkläre, dass ich ansonsten ein Ablehnungsgesuch einreichen werde.
Richterin Althaus verweigert einen Tag vor dem Termin die Selbstablehnung.

Ich reiche am Abend vor dem Termin ein Ablehnungsgesuch ein.

Terminstag heute:

Vor dem Saal klebt ein Beschluss. Sonderbehandlung für querdenkende Zuschauer. Platz für 14, obwohl ich größeren Saal beantragt habe. 30 müssen vor der Tür warten.

Richterin Althaus betritt den Saal, will beginnen. Ich unterbreche sofort und frage, was mit meinem Ablehnungsgesuch sei.
Sie: Hier ist nichts eingegangen.
Ich: Ich habe es gestern Abend per beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) geschickt.
Sie: Ich habe nachgefragt. Es ist nichts eingegangen.
Ich: Es ist dem Gericht gestern Abend elektronisch zugegangen.
Sie: Lassen Sie mich wenigstens die Anwesenheit aufnehmen.
Ich: Nein. Diese Verhandlung darf erst eröffnet werden, wenn über das Ablehnungsgesuch entschieden ist.
Sie: Das ist doch Schikane.
Ich: Für Sie ist also die Wahrnehmung prozessualer Rechte Schikane?

Richterin Althaus unterbricht die Sitzung.

Ca. 40 Minuten später erscheint eine andere Richterin der Kammer.
Sie werde jetzt das Verfahren fortsetzen.
Ich: Sie können nichts fortsetzen. Das Verfahren hat noch nicht begonnen.
Sie: Ich möchte wenigstens die Anwesenden aufnehmen.
Ich: Das Verfahren wird eröffnet, wenn der Kollege der Gegenseite und ich Gelegenheit hatten, zur dienstlichen Stellungnahme der Richterin Althaus zu erwidern und die Kammer über das Ablehnungsgesuch entschieden hat.

Sie unterbricht die Verhandlung.

Etwas 10 Minuten später wird die Verhandlung vertagt.  Neuer Termin von Amts wegen. 

Klingt nach einem nervigen Anwalt?
Nein. Das sind die prozessualen Grundrechte.
Der gesetzliche Richter darf nicht den Eindruck erwecken nicht neutral zu sein.
Das dient dem Schutz der Parteien, dem Schutz des Richters und dem Ansehen der Rechtspflege.

Fortsetzung folgt.

teleg.eu/s/RA_LUDWIG
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