Forwarded from Weiterdenken-Marburg
Falschmeldung in der Oberhessischen Presse zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit
https://weiterdenken-marburg.de/2023/10/29/op-falschmeldung-versammlungsfreiheit-palaestina-demo/
Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit sind tragende Säulen einer freiheitlich-demokratischen Staatsordnung. Diese Grundrechte sind daher in unserem Grundgesetz in den Artikeln 5 und 8 ausformuliert, um die freie politische Willensbildung zu gewährleisten. Sie können nur eingeschränkt werden, um ein anderes ebenso gewichtiges Grundrecht zu schützen.

Derartige Grundrechtseinschränkungen sind daher immer sorgfältig zu begründen und kritisch zu hinterfragen. Daher ist es sehr verstörend, wenn Manfred Hitzeroth in der Oberhessischen Presse (online am 20.10.2023, Papier-Ausgabe am 21.10.2023) lapidar schreibt:

„Laut Heinz Frank, dem Leiter der Polizeistation Marburg, war es die erste Veranstaltung dieser Art in Mittelhessen nach dem Beginn des Konflikts in Nahost. Die Teilnehmer der Mahnwache hielten sich an die Auflage der Ordnungsbehörden, wonach keine Redebeiträge mit Meinungsäußerungen zu dem Konflikt zwischen der Hamas und Israel erlaubt waren.“
OP-Online Artikel am 20.10.2023

Wenn es denn so gewesen wäre, hätte ein Journalist sofort aufmerken müssen! Wie kann es sein, dass das Recht auf Meinungsäußerungen auf einer Versammlung derart weitgehend eingeschränkt wird? Wäre Artikel 8 des Grundgesetzes noch irgendetwas wert? Wären wir dann noch eine Demokratie? Gerade Journalisten sollten besonders sensibel und wachsam sein, wenn Kommunikationsrechte eingeschränkt werden.

Fake News? Desinformation? Oder Misinformation

Ganz so scheint es aber nicht gewesen zu sein. Zumindest antwortete Heinz Frank gegenüber Weiterdenken-Marburg.de auf die konkrete Nachfrage mit einem klaren „Nein“.
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Zum vollständigen Artikel geht es hier:
https://weiterdenken-marburg.de/2023/10/29/op-falschmeldung-versammlungsfreiheit-palaestina-demo/
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