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Inobhutnahme durch Jugendämter angeprangert: Psychologin vor Gericht

Nicht jede Kindeswohlgefährdung, die vom Jugendamt als solche bezeichnet wird, rechtfertigt eine Inobhutnahme des Kindes. Eine Gutachterin, die diese Missstände aufdeckt, geriet nun selbst in die Mühlen der Justiz. Es war nicht das erste Mal.

👉 Hier geht es zum Artikel von Fenja Lindau!

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