Das OVG NRW ist nicht nur der Meinung, dass die - schon damals nicht überzeugenden - Ausführungen des BVerfG zum angeblichen nennenswerten Übertragungsschutz weiter zutreffen, sondern mahnt sogar an:

„Im Übrigen dürfte eine Ermessensausübung dahingehend, flächendeckend keine entsprechenden Verbote auszusprechen, mit dem Zweck der Vorschrift nicht vereinbar sein, die den Behörden…keinen relevanten Spielraum belässt.“

Der Senat verweist auch auf die neuen Impfstoffe, indes wohl ohne ein Wort zu deren Nebenwirkungen oder dass auch sie keinen Infektionsschutz bieten, zu sagen.

Via Jessica Hamed

https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/49_220919/index.php

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