„Den Beklagten wird vorgeworfen, grundlegende heilmittelrechtliche Sorgfaltspflichten verletzt zu haben, indem sie die Covid-19-Impfung zugelassen und verabreicht haben.
Es sind noch eine Reihe weiterer Anklagepunkte aufgeführt, darunter die der vorsätzlichen oder ev. fahrlässigen Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Tötung und des Schwangerschaftsabbruchs„