„Dem Journalisten Heiko Weckbrodt kommt das bekannt vor:

„All diese Formulierungen erinnern sehr an die allgemeinen Auffangtatbestände, mit der die SED seinerzeit – obwohl die DDR-Verfassung Artikel 27 auch die Meinungs- und Pressefreiheit pro forma verankerte – doch unter Verweis auf ,Ordnung‘, ,Sicherheit‘, ausländische Agententätigkeit et cetera dieselbe Presse- und Meinungsfreiheit in der Praxis aushöhlte.“

Neben der „Freiheit, Journalisten auszuhorchen“ – so der Titel eines Artikels der ZEIT über das Gesetz aus dem vergangenen Dezember – gestehen die neuen Kompetenzen Brüssel ganz grundsätzlich die Freiheit zu, Zeitungen, Zeitschriften, Radio, Fernsehen und Internet zu regulieren. Was an Pressefreiheit übrig bleibt, das existiert dann nur noch von Brüssels Gnaden.“

https://multipolar-magazin.de/artikel/medienfreiheitsgesetz

teleg.eu/s/Rosenbusch
The Art of Instagram Captions: Writing Engaging and Authentic Descriptions