“Der Antragsteller muss nun FFP2-Maske tragen - daraus könne man Rückschlüsse auf seinen Impfstatus ableiten. Aufgrund der "politisch aufgeheizten Stimmung", fürchtet er, dass er dadurch Anfeindungen ausgesetzt ist und sieht seine Menschenrechte verletzt.”

https://kurier.at/chronik/oesterreich/erleichterungen-fuer-geimpfte-erste-beschwerde-beim-hoechstgericht/401755521

teleg.eu/s/Rosenbusch
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