„Ergänzend wiesen die Kammern darauf hin, dass nicht nachvollziehbar sei, warum zweifach Geimpfte zeitlich unbegrenzt über einen privilegierten Status verfügten, Genesene jedoch lediglich für 90 Tage.

Die Verkürzung des Genesenenstatus sei auch nicht mit der aktuellen Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) abgestimmt, welche eine Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach der SARS-CoV-2-Infektion empfiehlt.“

https://www.br.de/nachrichten/bayern/verwaltungsgericht-kuerzung-des-corona-genesenen-status-ist-rechtswidrig,SyBAwtc

teleg.eu/s/Rosenbusch
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