FREISPRUCH für Freiheitsaktivist

Dieses mal riefen nicht die Trommeln nach Berlin, sondern die Justiz. Dem Freiheitsaktivisten Hans vom Ruf der Trommeln wurde Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Dieser soll am 25.10.2020 am Alexanderplatz in Berlin stattgefunden haben, dem Tag der Kosmos-Demo.

Die Festnahme sei wegen Nicht-Tragens einer Maske sowie dem Durchbruch durch eine Polizeikette erfolgt. Dabei sei es zu Widerstandshandlungen gekommen.

Bereits die Klageschrift bestand aus einer Zusammenfügung von Halbwahrheiten, Unwahrheiten und Ungenauigkeiten bezüglich Ort, Zeit, Ablauf und eigentlichem Tatvorwurf.

Dies wurde ergänzt durch sich gegenseitig widersprechenden und in sich unschlüssigen Zeugenaussagen der Polizisten. Nachdem der Angeklagte noch Videobeweise zum tatsächlichen Geschehen vorlegte, plädierte selbst die Staatsanwaltschaft auf Freispruch.

Die Richterin folgte der Argumentation der Staatsanwältin und sprach den Freiheitsaktivisten frei.
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