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Kanzleramt muss interne Protokolle zu Corona-Konferenzen herausgeben
Das Bundeskanzleramt muss interne Protokolle zu Bund-Länder-Konferenzen in der Corona-Pandemie offenlegen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin nach einer Klage des "Tagesspiegel" in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil entschieden (Az.: VG 2 K 155/21).
Laut Gericht muss die Bundesregierung die Aufzeichnungen von fünf Treffen im Jahr 2020 herausgeben. Vier der Kurzprotokolle stammen aus der Zeit des ersten Corona-Lockdowns und entstanden bei Konferenzen im März und April 2020, das fünfte im November 2020.
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