So gibt es das ausdrücklich als Bestätigung zur Vorlage bei Gericht geeignete Schreiben des Landratsamtes Demmin (http://rsv.daten-web.de/Germanien/keine_BRD-Staatsbuergerschaft_LK_Demmin.pdf), aus welchem als unumstößliche rechtliche Tatsache klipp und klar hervorgeht: DASS EINE STAATSANGEHÖRIGKEIT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND NICHT EXISTIERT!