So gibt es das ausdrücklich als Bestätigung zur Vorlage bei Gericht geeignete Schreiben des Landratsamtes Demmin (http://rsv.daten-web.de/Germanien/keine_BRD-Staatsbuergerschaft_LK_Demmin.pdf), aus welchem als unumstößliche rechtliche Tatsache klipp und klar hervorgeht: DASS EINE STAATSANGEHÖRIGKEIT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND NICHT EXISTIERT!

https://teleg.eu/s/rustag1913GS
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