Bayerische Verfassung Artikel 151.

(1) Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der Lebenshaltung der Volksschichten.

So liebe Bayerische Menschen,
Madln und Buam, legt das doch mal den "Damen und Herren" der Regierung und deren Helfershelfer vor.
( da steht nix von ausplündern und "tracktieren " auf eine Sündenart❗️)
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