Zum Thema Zensus oder Volkszählung siehe Urteil Bundesverfassungsgericht 1983. Damals wurde klar gesagt (Sinngemäß) das niemand dazu verpflichtet ist diese seine Daten abzugeben- wenn ich mich schon darauf einlasse ( was ((ich)) nicht tun wurde) dann würde ich sie mit genau diesem Grundsatzurteil konfrontieren.