Kurzes Vorwort:
Das die BRD kein Staat ist und sie deshalb das nicht ausstellen dürfte ist nur die halbe Wahrheit. Die BRD stellt das gar nicht aus, sondern euer Landkreis und hier findet sich tatsächlich noch eine Reststaatlichkeit. Die kleinsten Einheiten im Reich, waren Gemeinden und Kreise, diese sind auch erhalten geblieben, aber die Bundesstaaten sind gewissermaßen besetzt, dafür gibt es Landtage, Bundestag usw., das sind aber alles Stellen die damit NICHTS zu tun haben.
Auf der StaG-Urkunde steht BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, das ist auch vollkommen korrekt, denn die sind hier Verwalter und von denen ist auch der Formularvordruck (Bundesdruckerei). Aber ihr habt damit nicht die Staatsangehörigkeit BRD, und auch nicht DEUTSCH. Ihr seit Deutsche(r) oder Deutsche(r) Staatsangehörige(r), so steht es auch auf der Urkunde, und genau dasselbe findet ihr in § 1 RuStaG… “Deutscher ist wer in einem Bundesstaat usw. geboren ist”
Carlo Schmidt erklärte schon das es sich hier um ein Staatsfragment handelt, die kleinsten Teile des Staates sind noch vorhanden, und von diesen kann man noch Gebrauch machen. Die kleinsten Teile wenden das alte Recht noch an, aber wir machen derzeit keinen Gebrauch davon. Wenn wir die Bundesstaaten wieder herstellen wollen, dann brauchen wir erst mal das Staatsvolk das innerhalb der Gemeinden und Kreise gemeldet ist. Später entsteht hieraus wieder die Handlungsfähigkeit der Bundesstaaten.
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt / festgestellt.
Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis wird man in einen anderen Personen- und Rechtsstand versetzt und erwirbt z. B. das Recht auf einen Staatsrichter, der Werksschutz (Polizei) ist nach entsprechendem Eintrag in der Vollauskunft nicht mehr zuständig. All diese Rechte werden dem Personalausweisinhaber vorenthalten!
Es geht hier also um die Festschreibung des Rechtsstatus, nicht um die Befreiiung von irgend etwas. Wichtig ist, das die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung nach RuStaG 1913 zu beantragen ist.


https://teleg.eu/s/rustag1913GS
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