🪪✋🏻Vorzeigen des PERSONAL-
ausweises = Verstoß gegen das Personalausweisgesetz (PAuswG)



Auf dem PA ist klar & deutlich nach dem NAMEN = Juristische Person gefragt.
Was steht denn im HGB Paragraph 17 (1)?
"Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt."

Im Personalausweisgesetz (PAuswG) Paragraph 5 (2) 1.steht deutlich, daß hier nach dem Familiennamen = Natürliche Person gefragt wird.

👮🚨Ein Vorzeigen des PA würde demzufolge ein Verstoß gegen das PAuswG bedeuten und das Verlangen des Vorzeigens wäre demzufolge eine Nötigung.


🚨Für alle die noch immer mit einem Personalausweis rum laufen, oder beabsichtigen sich einen neuen ausstellen zu lassen ‼️

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