🪪✋🏻Vorzeigen des PERSONAL-
ausweises = Verstoß gegen das Personalausweisgesetz (PAuswG)✅ Auf dem PA ist klar & deutlich nach dem
NAMEN = Juristische Person gefragt.
Was steht denn im HGB Paragraph 17 (1)?"Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt."✅ Im
Personalausweisgesetz (PAuswG)
Paragraph 5 (2) 1.steht deutlich, daß hier
nach dem Familiennamen = Natürliche Person gefragt wird.
👮🚨Ein
Vorzeigen des PA würde demzufolge ein
Verstoß gegen das PAuswG bedeuten und das
Verlangen des Vorzeigens wäre demzufolge eine
Nötigung.🚨Für alle die noch immer mit einem Personalausweis rum laufen, oder beabsichtigen sich einen neuen ausstellen zu lassen ‼️rustag1913GS