Der StaatsANgehorigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtsverbindlich ist, verbindlich festgestellt wird.(Paragraph 30Stag).
Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründet nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.


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