Es Reicht - Sachsen (Original)
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Hier möchten wir redaktionelle Blogbeiträge zum Thema Es Reicht kommunizieren u. gemeinsame Großdemos ankündigen zu denen alle sächs.Bewegungen gemeinsam aufrufen.
Kontakt:
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https://esreicht-sachsen-original.blogspot.com
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Die Ruhe währte nur für kurze Zeit: Nachdem die Gedenkschrift auf dem Altmarkt weggeschliffen wurde, hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft zunächst die Ermittlungen wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung eingestellt. Nun muss sie wieder ermitteln.

"Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Dresden wurde aufgehoben, da der zwischen dem Eigentümer der Sandsteinbank und den an der Entscheidung zur Entfernung der Inschrift beteiligten Behörden erfolgte Abstimmungsprozess noch genauer nachzuzeichnen war", begründet Patrick Pintaske (40), Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.

Quelle: https://www.tag24.de/dresden/lokales/kehrtwende-im-mahnmal-skandal-staatsanwalt-ermittelt-wieder-3134152
Forwarded from 🍷 eingeSCHENKt.TV
Rechtsstaat in Gefahr: Frank Hannig

🎬 zum Interview:
https://youtu.be/MwnzkHk1m9U

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Als langjähriger Strafverteidiger musste Frank Hannig gerade in den Corona-Zeiten und bei den Bauernprotesten feststellen, dass die Staatsanwaltschaften keineswegs unabhängig arbeiten, wie dies eigentlich als selbstverständlich gelten sollte.

Betroffene werden teilweise mit "Spitzfindigkeiten" juristisch belastet, was den Eindruck einer gewissen Willkür hinterlässt.

Was ist dran an diesen Vorwürfen? Wir sprachen mit Strafverteidiger Frank Hannig.

📖 Buchtipp: Rechtsstaat am Ende
👉 https://tinyurl.com/yzerkv6u

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75. Jahre Grundgesetz

Es ist ein Meilenstein für unsere Demokratie, aber auch eine Mahnung.


Immer mehr, teils unrechtmäßige Eingriffe gefährden unsere Grundordnung.
Daher ist es wichtiger denn je, sich öffentlich zu bekennen und für die Freiheit und Rechtsstaatlichkeit einzustehen. Lasst uns das Grundgesetz als Schutzschild unserer Demokratie ehren und verteidigen!

Am 24.Mai 2024
rufen wir daher jeden auf,
18⁰⁰ Uhr auf dem
Theaterplatz in Dresden


für den Erhalt und die Wiederherstellung aller demokratischen und unverhandelbaren Grundregeln zu bekennen und Gesicht zu zeigen.

Nie wieder - ist jetzt !

#75JahreGrundgesetz #Demokratiebewahren
🇩🇪📜
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Der Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Bindung der staatlichen Gewalt an die nachfolgenden Grundrechte (Artikel 2 bis 19) der bundesdeutschen Verfassung. Ebenso wie Artikel 20 GG steht auch Artikel 1 unter dem Schutz der in Artikel 79 formulierten Ewigkeitsklausel und darf daher vom verfassungsändernden Gesetzgeber inhaltlich weder abgeschafft noch in den Grundaussagen verändert werden.

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Der Artikel 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gehört zum ersten Abschnitt (Grundrechte). Dieser garantiert das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und schützt die Freiheit der Person.

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Im Oktober 2021 zog der SWR-Mitarbeiter Ole Skambraks, der bis dahin zwölf Jahre als Redakteur beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) tätig gewesen war, die Reißleine und veröffentlichte einen offenen Brief. Der Text mit dem Titel "Ich kann nicht mehr" beginnt so: "Ich kann nicht mehr schweigen. Ich kann nicht mehr wortlos hinnehmen, was seit nunmehr anderthalb Jahren bei meinem Arbeitgeber, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk passiert."

Skambraks kritisierte in seinem Schreiben, das in mehrere Sprachen übersetzt und millionenfach aufgerufen wurde, die unausgewogene Berichterstattung des ÖRR bezüglich der Pandemiepolitik. Er erwähnte dabei auch die Angst, dass er für das Äussern seiner Kritik den Arbeitsplatz verlieren könnte – was drei Wochen nach Veröffentlichung...

Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=AFJq6C6lrQ0
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Im Grundsatz basiert Art. 3 GG auf einem ganz einfachen Satz: Er ist verletzt, wenn wesentlich Gleiches ohne sachlichen Grund ungleich behandelt wird. Das ist der Fall, wenn eine Personengruppe oder Situation rechtlich anders behandelt wird als eine vergleichbare andere Personengruppe oder Situation.

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Artikel 4 des deutschen Grundgesetzes (GG) befindet sich im ersten Abschnitt des Grundgesetzes, der die Grundrechte gewährleistet.

Der Artikel verbürgt die Freiheit von Religion, Gewissen und Weltanschauung. Ebenfalls räumt er das Recht ein, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern

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Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes (GG) schützt in Abs. 1 fünf eigenständige Grundrechte, nämlich die die Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit (sogenannte Kommunikationsgrundrechte).[1] Beschränkt werden diese Rechte gem. Art. 5 Abs. 2 GG durch die allgemeinen Gesetze sowie den Jugendschutz und das Recht der persönlichen Ehre (Ehrenschutz).

Art. 5 Abs. 3 GG schützt außerdem die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie die Kunstfreiheit. Hierbei handelt es sich um weitere Formen der Kommunikation, die das Grundgesetz als besonders schutzwürdig erachtet. Daher können diese Grundrechte lediglich durch kollidierendes Verfassungsrecht eingeschränkt werden.

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Unverzügliche Aufhebung der künstlichen Verkehrsbehinderung am Blauen Wunder

Durch den künstlich erzeugten Verkehrsstau auf der Pillnitzer Landstraße, der Grundstr., der Fidelio-F.-Finke Str., dem Körnerplatz, der Elbbrückenstraße und dem Schillerplatz kommt es zu
chaotischen Zuständen auf den Zufahrten zum sowie auf und hinter dem Blauen Wunder von Loschwitz aus. Durch den Stau erhöht sich die Fahrzeit aktuell um 21 Minuten. Busse haben bis zu 50 Minuten Verspätung, Schüler kommen nicht mehr pünktlich zum Unterricht. Die Abgasbelastung der angrenzenden Wohnungen verschlechtert sich im Staubereich erheblich. Die beabsichtigte, scheinbare Verbesserung des Radverkehrs rechtfertigt den beschriebenen, massiven Eingriff in den Verkehrsablauf in keiner Weise.

Und das alles obwohl es ausreichend Platz auf die vorhandenen Rad- und Gehwegen gibt.

https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/buergebeteiligung/epetition.php?extForwardUrl=https%3A//apps.dresden.de/ords/f%3Fp%3D1610%3A3%3A%3A%3ANO%3A%3AP3_P_ID%3A22584
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Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) Die Rechtsnorm enthält unterschiedliche Gewährleistungen, die einen Bezug zu Ehe und Familie aufweisen.

Art. 6 Absatz 1 GG garantiert den rechtlichen Bestand der Ehe und spricht ihr und der Familie einen besonderen Schutz zu. Art. 6 Absatz 2 GG spricht Eltern das Recht zu, für ihre Kinder unter Aufsicht des Staats zu sorgen. Art. 6 Absatz 3 GG regelt, unter welchen Voraussetzungen der Staat Kinder von ihren Eltern trennen darf. Art. 6 Absatz 4, 5 GG sprechen Müttern Anspruch auf Schutz zu und gebieten die Gleichbehandlung von ehelichen und unehelichen Kindern.

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📣 INTERNATIONALER WECKRUF
WHO plant heimtückischen Coup in 194 LÄNDERN!❗️

Geleakte WHO-Dokumente bringen den größten Coup aller Zeiten ans Licht: Schwarz auf Weiß enthüllt diese Dokumentation geheime Vertragstexte der WHO!

«Wie mit einem Skalpell entfernt die WHO
die Souveränität der Mitgliedsstaaten und
ermächtigt sich selbst!»


Bleib am Ball und folge uns auf Telegram!
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HERUNTERLADEN & VERBREITEN::
💎 www.kla.tv/28573 💎

Dieser internationale Weckruf zeigt,
wie DU die Pläne jetzt auffliegen lassen kannst!
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Video-Text & Quellen:
📑 www.kla.tv/28573/pdf

👉 WHO-Faktencheck: → farbige Version | → schwarz/weiss

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Artikel 7 des deutschen Grundgesetzes regelt das deutsche Schulsystem.

Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht gemäß Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 und wurde im Sinne eines kulturellen Menschenrechtes gemäß Artikel 13 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) noch erweitert.

Das Recht auf Bildung gilt als eigenständiges kulturelles Menschenrecht und ist ein zentrales Instrument, um die Verwirklichung anderer Menschenrechte zu fördern. Es thematisiert den menschlichen Anspruch auf freien Zugang zu Bildung, auf Chancengleichheit sowie das Schulrecht.

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‼️👉Historische Zornesrede


Kayvan Soufi-Siavash bei Paul Brandenburg


👉 Unter diesem Link findet Ihr die gesamte Sendung:

https://media.theplattform.net/w/oiSAsvDqPgQVtAQoUwM8e3
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Artikel 8 des deutschen Grundgesetzes (GG) verbürgt die Versammlungsfreiheit.

Bei der Versammlungsfreiheit handelt es sich um das Recht, sich ungehindert privat oder in der Öffentlichkeit friedlich ohne Waffen zu versammeln. Von besonderer praktischer Bedeutung ist Art. 8 GG im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen, bei denen das freie Versammeln die Teilnahme an der öffentlichen Meinungsbildung fördert. Daher besteht zwischen ihm und der in Art. 5 GG garantierten Meinungsfreiheit und anderen Kommunikationsgrundrechten ein enger Zusammenhang.

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Forwarded from reitschuster.de
"Was für ein Hohn" – mit diesen Worten hat mir ein befreundeter Kollege dieses Foto der Einladung zum diesjährigen Bundespresseball der Bundespressekonferenz mit dem abgebildeten Motto zugeschickt.
Die merken in ihrem Elfenbeinturm offenbar gar nichts mehr.
Völlig losgelöst von der Realität.
Wenn Heuchelei und Doppelmoral stinken würden, könnte man nur mit Gasmaske in die Nähe dieser Veranstaltung ;-)))
Linke deuten sogar den Schriftzug "USA" als rechtsextremen Code um. Die Online-Datenbank "Laut gegen Nazis" behauptet, die Nazis hätten "Unser seliger Adolf" als Decknamen für "USA" genutzt. Diese absurde Überinterpretation führt das Narrativ vom allgegenwärtigen Rechtsextremismus ad absurdum. Es ist bezeichnend, dass diejenigen, die als Nazis beschimpft werden, oft nicht einmal von diesen Codes wissen. Die Fixierung auf Hitler-Bezüge zeugt von einem psychischen Problem. Es ist paradox, dass vermeintliche "Rechte" gegen eine Diktatur kämpfen, während linke Gruppen sich als nützliche Idioten der Regierung erweisen. Der deutsche Normalbürger möchte nicht von links oder rechts bevormundet werden.

https://report24.news/der-unheimliche-hitler-fetisch-der-linken-nun-ist-auch-der-schriftzug-usa-rechtsextrem/?feed_id=37672
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Artikel 9 des deutschen Grundgesetzes (GG)
Die durch Absatz 1 verbürgte Vereinigungsfreiheit dient vorrangig der Abwehr hoheitlicher Eingriffe in das Recht, sich frei zu Vereinigungen zusammenzuschließen. Dies steht wegen seines kollektiven Bezugs in engem Zusammenhang zur Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG).
Weiterhin verpflichtet Art. 9 Absatz 1 GG den Staat dazu, die notwendigen Grundlagen zu schaffen, damit sich Private effektiv zu Vereinigungen zusammenschließen können.

Die Vereinigungsfreiheit bindet gemäß Art. 1 Absatz 3 GG die drei Staatsgewalten Exekutive, Legislative und Judikative

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Für ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit!

Die Weltgesundheitsorganisation WHO verfolgt aktuell zwei bedeutende Vorhaben:
1.die Einführung eines Pandemievertrags (PV)
2.die Neufassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) von 2005.

Es drohen:
🔵 Willkürliche Ausrufung von Gesundheitsnotständen!
🔵 Willkürliche Einschränkungen individueller Freiheiten – und somit schwere Menschenrechtsverletzungen!
🔵 Produktions- und finanzielle Verpflichtungen der Staaten für Medikamente und Impfstoffe! 
🔵 Eine gezielte Verhaltenssteuerung der Bevölkerung und die Bekämpfung von „Falschinformationen“ – und somit Zensur und weitere massive Beschneidungen der Meinungs- und Pressefreiheit, ebenso der Wissenschaftsfreiheit!  

All dies vor dem Hintergrund einer eklatanten Lobby-Abhängigkeit der WHO, die in Richtung profitgeleitete Fremdsteuerung weist!  Es gilt, die WHO-Vorhaben mit allen friedlichen Mitteln JETZT zu stoppen!
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Artikel 10 des deutschen Grundgesetzes (GG) verbürgt das Brief-, das Post- sowie das Fernmeldegeheimnis.
Art. 10 GG bezweckt den Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation vor hoheitlichen Zugriffen. Daher handelt es sich um ein Freiheitsrecht, das vorrangig der Abwehr hoheitlicher Zugriffe auf vertrauliche Kommunikation dient.

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The Art of Instagram Captions: Writing Engaging and Authentic Descriptions