Fakten Frieden Freiheit
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Forwarded from Stefan Magnet
Oliver Janich wurde verhaftet! +++

Er wurde in Handschellen zum Flughafen in Manila (Philippinen) gebracht und soll jetzt nach Deutschland abgeschoben werden. Ich habe die Infos direkt von ihm.


Folgt mir auf Telegram: https://teleg.eu/stefanmagnet Ich werde hier berichten. Weitere Infos folgen!
RUNDFUNKBEITRAG MIT ALLER HÄRTE
(Fortsetzung)

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Jahr 2019 (BVerwG, Urteil vom 30.10.2019 – 6 C 10.18 – openJur), dass ein Einkommen in Höhe der sozialrechtlichen Regelleistungen nicht zur Begleichung der Rundfunkbeiträge eingesetzt werden muss. In dem Verfahren hatte der Rundfunk argumentiert, es sei armen Studenten zumutbar, „sich entweder selbst zu helfen oder von der Ausbildung ganz oder vorübergehend Abstand zu nehmen“. Diese Kaltherzigkeit ließen die Richter nicht durchgehen. Das Gericht erleichterte die Möglichkeit, als Härtefall anerkannt zu werden.
Der „Beitragsservice“ forscht nach Früher haben Sozialämter die Bedürftigkeit geprüft, und der Rundfunk ist den Bescheiden gefolgt. Jetzt muss der Rundfunk selbst zum „Sozialamt“ werden und Einblicke in die wirtschaftliche Lage der Beitragsschuldner nehmen. Dazu muss die bedürftige Person Nachweise vorlegen und Auskünfte erteilen.
Seit der Entscheidung der Bundesrichter sind nach Auskunft des Beitragsservice 1198 Befreiungsanträge positiv und 1167 ablehnend beschieden worden. Zurzeit lägen Anträge im „unteren zweistelligen Bereich vor“, die Bearbeitung erfolge schnell. Allerdings ist dieser Zeitung ein Fall bekannt, bei dem der Bearbeitungsbeginn 14 Monate gedauert hat. Vonseiten der Behörde heißt es: „Nach der Entscheidung des Gerichts musste der Beitragsservice zunächst seine Verwaltungspraxis an die Rechtsprechung anpassen.
Dabei kam es auch zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.“ Eine Bedürftigkeit liegt vor, wenn das Einkommen nach Abzug der anzurechnenden Kosten (Wohnung, Krankenkassenbeiträge) unterhalb des für Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt maßgeblichen Regelsatzes liegt.
Eine Bedürftigkeit wird auch noch angenommen, wenn der Regelsatz um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags von 18,36 EUR überschritten wird. Außerdem darf der Antragsteller über kein verwertbares Vermögen verfügen. Dazu reicht wohl regelmäßig eine Ehrenerklärung. Ein von dieser Zeitung befragter Student berichtet allerdings, man habe von ihm während des gerichtlichen Verfahrens plötzlich doch eine detaillierte Auflistung des Vermögens verlangt.
Die bereits erfolgte „Ehrenerklärung“ genügte nicht mehr. „Willkürlich und schikanierend“ „Dies wirkte auf mich willkürlich und schikanierend. Von anderen scheint das ja nicht verlangt zu werden. Es war mein Eindruck, dass man händeringend Angriffspunkte gesucht hat, um meinen Antrag ohne Aufsehen ablehnen zu können.
Trotzdem habe ich eine solche Auflistung selbstverständlich eingereicht.“ Während einer mündlichen Verhandlung argumentierte der Rundfunk nach Angaben des Studenten, dass ein Teilanspruch von 35 Euro bald verjähre und daher die Einleitung der Vollstreckung durch Festsetzung erfolgen müsse. Auch ein Säumniszuschlag würde dann festgesetzt.
Sollte der Rundfunk diesen Schritt vollziehen, kann der Student die Aussetzung der Vollziehung beantragen, wenn er das Geld wirklich zum Überleben braucht. Dies geht nur über ein Gericht, da im Verwaltungsrecht für geschuldete Geldbeträge nur in Ausnahmefällen aufschiebende Wirkung gewährt wird. Der Rundfunk bot an, der Student könne auf die Einrede der Verjährung verzichten, dann bestünde keine Dringlichkeit zur Festsetzung.
„Die Verjährungsklausel soll mich vor solch einem bürgerfernen Verwaltungsversagen schützen, wie ich es gerade erlebe. Den Verzicht auf die Einrede der Verjährung habe ich daher nicht unterschrieben.“ Auf Anfrage dieser Zeitung erklärt der Beitragsservice, dass, sobald ein Antrag auf Härtefallbefreiung eingegangen ist, das Beitragskonto für die Rechnungsstellung und eventuelle Mahnmaßnahmen gesperrt werde. „Das bedeutet, selbst wenn der Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet würde, werden in dieser Zeit keine Rechnungen oder Mahnmaßnahmen verschickt und auch sonst nicht von Sanktionsmitteln Gebrauch gemacht.
Erst nach Entscheidung über den Antrag können Rechnungsstellungen und Mahnmaßnahmen wieder erfolgen.“ Die betroffenen Personen erfahren das aber nicht in jedem Fall. Der von uns interviewte Student berichtet, da
ss ihm im Verfahren ständig mit Sanktionen gedroht wurde. Entsprechende Schreiben liegen dieser Zeitung vor, sie verweisen auf Verwaltungsvollstreckung und Ordnungswidrigkeitenrecht („Geldbuße bis zu 1000 Euro“).
Dass nur wenige Studenten von der Härtefallregelung Gebrauch machen, kann auch damit zusammenhängen, dass sie relativ unbekannt ist. Als der von uns befragte Student seinen Antrag stellte und mitteilte, er beziehe keine Sozialleistungen, erhielt er als Antwort ein Formschreiben, in dem nach Belegen für Sozialleistungen gefragt wird.
Auf seinen bereits gestellten Härtefallantrag wurde nicht eingegangen. Dieser bleibt 14 Monate lang unbearbeitet, stattdessen wird ihm mit einer Zwangsvollstreckung gedroht. Als die Antragsbearbeitung schließlich beginnt, erreichen den Studenten mehrere Schreiben, in den unter anderem darum gebeten wird, die Kontoauszüge der vergangenen 18 Monate (später: 19 Monate) einzureichen.
Während der Student Unterlagen einreicht, bekommt er erneut ein Schreiben zur Fälligkeit des Rundfunkbeitrags. Schließlich wird sein Befreiungsantrag abgelehnt, da er zwar eine ausführliche Excel-Liste seiner Einkünfte, aber nicht alle Kontoauszüge vorgelegt hatte. Auch sein Widerspruch blieb erfolglos, da seine angebliche E-Mail nicht das Schriftformerfordernis erfülle. „Das war total bizarr, denn ich hatte nie eine E-Mail geschrieben.
Ich kenne ja noch nicht einmal die E-Mail-Adresse vom Rundfunkbeitragsservice. Meinen Widerspruch hatte ich formgültig per absenderbestätigter De-Mail und zusätzlich per Online-Kontaktformular eingereicht.“ Tatsächlich gibt der Beitragsservice auf seiner Website an, dass seine E-Mail-Adresse seit Juli 2015 nicht mehr zur Verfügung stehe. Wie er dennoch eine E-Mail des Studenten erhalten haben will, konnte der Beitragsservice nicht erklären und nahm den Bescheid zurück. Kontoauszüge von drei Jahren?
„Nun stehe ich wieder auf dem Stand von vor zweieinhalb Jahren: Mein Befreiungsantrag ist eingegangen, und ich muss erst einmal abwarten. Man hat zugesagt, mir bald mitzuteilen, welche Unterlagen noch fehlen würden. Währenddessen soll ich fleißig die laufenden Beiträge entrichten, denn ich bin ja noch nicht befreit. Da der Zeitraum mittlerweile fast drei Jahre beträgt, sind wohl auch drei Jahre Kontoauszüge gefordert. Vielleicht gewährt mir der Rundfunk ja einen Druckkostenzuschuss zu den etwa 200 Seiten.“
Die rückständigen Rundfunkbeiträge belaufen sich mittlerweile auf 587,82 Euro. Das entspricht dem Regelbedarf-Existenzminimum von 1,3 Monaten. Gegenüber dieser Zeitung versichert der Student, für den Beitragsmonat November 2019 lägen alle Unterlagen vor, die man von ihm eingefordert hat: Kontoauszüge, Bafög-Bescheid, Einkommensnachweise, Mietvertrag, Nachweis über die Höhe der Krankenkassenbeiträge und Studienbescheinigung.
Ebenfalls liege eine Vermögenserklärung vor und, weil diese plötzlich nicht mehr genügte, eine detaillierte Vermögensauflistung. „Aus diesen Unterlagen geht hervor, dass mein Einkommen unter der Regelbedarfsgrenze und mein Vermögen unter der Verwertbarkeitsgrenze lag. Obwohl der Rundfunk mein Einkommen fehlerhaft berechnet hat – er hat zum Beispiel meine Riesterbeiträge nicht mindernd berücksichtigt und eine Mensakarte-Guthabenerstattung als Einkommen gewertet –, kommt er dennoch zum Ergebnis, dass die Einkommenslage eindeutig ist.“
Der Student erklärt, es sei für ihn existenziell bedrohend, mit diesen Rückständen konfrontiert zu sein. „Es ist ja nicht nur so, dass unser Sozialstaat mein Existenzminimum nicht sichern möchte. Ich muss darüber hinaus das wenige, das mir bleibt, mit enormen Aufwand vor Festsetzung und Vollstreckung schützen. Ich empfinde es als menschenunmöglich, dass von mir verlangt wird, für die Dauer der überlangen Härtefallprüfung Rundfunkbeiträge zahlen zu müssen.“
Würde der Rundfunk weitere Kontoauszüge erhalten, so könnte er Wochen brauchen, um diese zu prüfen. In der Zwischenzeit wären die Unterlagen veraltet, und der Beitragsservice müsste erneut Unterlagen anfordern. „In der Vergangenheit hat sich bei jeder neuen Nachweisforderung automatisch der Nachweiszeitraum verlängert“, erklärt der Student. Es sei ein infiniter Regress."

Quelle: FAZ

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Forwarded from Oliver Janich & Team
Die Information um die Verhaftung von Oliver Janich ist richtig. Genauere Informationen sind momentan nicht bekannt. Gruß, ein Admin aus dem Team.
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Forwarded from Stefan Magnet
Ich v e r m u t e, dass es sich um den Vorwurf eines privaten Strafdelikts handelt und nicht vordergründig um ein Meinungsdelikt. Mir liegen noch keine Dokumente vor und die Behörden in Deutschland mauern.
Forwarded from ET VIDEO & CONTENT (Eli)
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BREAKING! OLIVER JANICH WURDE VERHAFTET
Alle Infos im Video. Es steht ein Live mit Miró Unblogd & Oliver Flesch bevor, das für 14 Uhr geplant ist. Wo dieses zu sehen seid wird, erfahrt ihr auf @Unblgd und @oliverflesch

MEHR INFOS UM 21 UHR AUF ETVC wenn die Sachlage es hergibt
Mein guter Kumpel Oliver Janich wurde heute auf den Philippinen verhaftet

Er soll nach Deutschland abgeschoben werden. Dazu machen wir um 14 Uhr 15 eine Sondersendung auf GETTR. Mit Miró, Sebbe, Anwalt Markus Roscher und Jan Walter.

BITTE HIER KLICKEN (Und warten bis wir online sind)
Forwarded from Legitim.ch (Jan Walter)
‼️ Wichtige Meldung: Oliver Janich wegen Hassrede verhaftet!

Ich habe die Information von einem gemeinsamen Freund erhalten, der während der Verhaftung anwesend war und mich gebeten hat, darüber zu berichten. Die beiden hatten während der Verhaftung kaum die Möglichkeit zu sprechen, aber Oli wollte, dass darüber berichtet wird.

> Apell: Jemand aus Olivers Research-Team möge sich bei mir melden, damit ich den Kontakt herstellen kann, so lange er in U-Haft steckt.

> Weitere Infos findest du in dem Artikel.

https://www.legitim.ch/post/wichtige-meldung-oliver-janich-wegen-hassrede-verhaftet

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‼️ Wichtige Meldung: Oliver Janich wegen Hassrede verhaftet! Ich habe die Information von einem gemeinsamen Freund erhalten, der während der Verhaftung anwesend war und mich gebeten hat, darüber zu berichten. Die beiden hatten während der Verhaftung kaum…
Laut einer Quelle, die bei der Verhaftung dabei war, kann ich bestätigen, dass der obige Artikel von Jan Walter @LegitimNews der Wahrheit am nächsten ist… Leider.

Dazu kommt gleich noch ein Interview mit @oliverflesch online.

DENKT DRAN - DENKT SELBST
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Fakten Frieden Freiheit
🥇AUVESTA: "Gold ist der Sachwert seit Jahrtausenden" Wir alle wissen, dass die Inflation vor der Tür steht. Anlagen wir zB durch Edelmetalle sind seit jeher eines der konstantesten Vermögens-Sicherungen. Hier wird der Vorstand Franz Hölzl vom Focus Money…
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Quelle: BusinessInsider

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Forwarded from COMPACT-Magazin
JANICH VERHAFTET! Das BRD-Regime will ihm den Prozess machen! Mehr dazu gleich um 20 Uhr in COMPACT.DerTag. Schalten Sie hier ab 20:00 Uhr ein!! #freeoliver
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Forwarded from Dave Brych Kanal
„Der Verschwörungsideologe Oliver Janich ist am Mittwoch auf den Philippinen verhaftet worden. Nach SPIEGEL-Informationen ermitteln die philippinischen Behörden wegen des Verdachts einer Straftat gegen Janich. Außerdem liegt parallel seit dem 22. April ein deutscher Haftbefehl wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten und Beleidigung gegen ihn vor.“

https://www.spiegel.de/netzwelt/oliver-janich-auf-den-philippinen-festgenommen-a-963cc52c-57c4-4c59-b235-706c0049de93
Forwarded from Stefan Magnet
Von Oliver Janich persönlich bekam ich heute früh noch die vertrauliche Info:

Das Amtsgericht München ist zuständig.


Gut, bin dem nachgegangen, viele Telefonate und Anfragen. Ich habe von dort nun die finale Absage. Sie geben an, davon nichts zu wissen und verweisen auf die Staatsanwaltschaft München. Die schweigen eisern. Vielleicht ist einfach nur viel los oder was auch immer?! Von dort wird es wohl heute keine Antwort mehr geben.

Dem SPIEGEL allerdings gaben sie JETZT eine Antwort:

„Die Staatsanwaltschaft München bestätigte, dass sie gegen Janich Ermittlungen führt. »Es besteht der Tatverdacht, dass der Beschuldigte im Jahr 2020 bzw. 2021 – jeweils öffentlich über Telegram – eine andere Person beleidigte, dazu aufrief, die Exekution einer prominenten Person durchzuführen und die Tötung damaliger Regierungsmitglieder von Bund und Ländern in der Bundesrepublik Deutschland forderte«, teilte die Behörde dem SPIEGEL mit.“

„Janich wird schon länger durch den bayerischen Verfassungsschutz beobachtet.“


Um 18:00 bei AUF1 in den Nachrichten sage ich erstmals, was ich persönlich von der Sache halte.
Forwarded from Stefan Magnet
Da die Staatsanwaltschaft München einfach jede Auskunft gegenüber AUF1 verweigerte, habe ich diese Info natürlich nicht in das heutige Interview einfließen lassen können.
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