Karlsruhe für Frieden/Güzey Israel informiert
1.95K subscribers
2.29K photos
1.87K videos
97 files
3.64K links
Für Frieden, die Aufrechterhaltung unserer Grundrechte, Selbstbestimmung und eine Diskriminierungsfreie Gesellschaft💥
Download Telegram
This media is not supported in your browser
VIEW IN TELEGRAM
Frohe Ostern 🐣🐰 ihr Lieben - denkt daran morgen 18.04.22, viele Freiheitsosterhasen die sich um 18:00 Uhr am Stephanplatz zum Ostermontagsspaziergang treffen😉
Aktuelles Arbeitsrecht
⁉️ Maskenanordnung im Betrieb ⁉️

Dürfen Arbeitgeber weiterhin das Tragen von Masken im Betrieb anordnen? NEIN ‼️

▪️ Aufgrund der Änderung des § 28a IfSG vom 18. März 2022 besteht mindestens seit Ablauf der Übergangsfrist am 2. April 2022 in weiten Bereichen des öffentlichen Lebens keine Verpflichtung mehr zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

▪️ Vor allem öffentliche Einrichtungen versuchen seither, die teilweise Wiederherstellung der Freiheitsrechte durch hausrechtliche Anordnungen zu umgehen. Es wird argumentiert, eine Maskenpflicht könne gegenüber den Mitarbeitern weiterhin verbindlich angeordnet werden, da das Hausrecht dies erlaube.

▪️ Dies beruht nicht in allen Fällen nur auf vermeintlicher Fürsorge der Arbeitgeber für das gesundheitliche Wohlergehen der Mitarbeiter, sondern auch auf einer Unsicherheit über die vom Gesetz- und Verordnungsgeber nunmehr erwarteten Anforderungen.

▪️ Die Anordnungen der Maskenpflichten beruhen verkürzt auf folgendem Regelungskonzept: Gem. § 3 Abs. 1 ArbSchG gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

▪️ Gem. § 4 Nr. 3 ArbSchG sind bei den Maßnahmen der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.

▪️ Die erforderlichen Maßnahmen sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG zu ermitteln.

▪️ Nach der bis 19. März 2022 geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung galt: Ergab die Gefährdungsbeurteilung eine Erforderlichkeit zum Tragen von Masken oder MNB, hatte sie der Arbeitgeber zu stellen und der Arbeitnehmer zu tragen.

▪️ In der Neuregelung vom 17. März 2022 fehlt diese Schlußfolgerung. Hygienekonzepte, die eine Verpflichtung zum Tragen von Masken und MSN anordnen, sind nunmehr nicht mehr verhältnismäßig i. S. v. § 5 Abs. 1 ArbSchG.

‼️ Im Ergebnis kann ein Arbeitgeber daher eine Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Betrieb gegenüber den Arbeitnehmern (soweit es sich nicht um eine Betrieb des Gesundheitswesens oder der Pflege handelt) nicht mehr anordnen ‼️

▪️ Die Rechtslage wird in einem Aufsatz des Netzwerkes der kritischen Richter und Staatsanwälte sehr anschaulich erklärt:
👉 Zum Aufsatz bei KriSta

👉 Mein Kommentar:
Ich halte es rechtlich nicht für begründbar, wenn Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern nach dem 2. April 2022 weiterhin eine Maskenpflicht im Betrieb anordnen wollen. Eine solche Maßnahme ist meiner Auffassung nach unverhältnismäßig und daher rechtswidrig. Sie kann auch nicht mit dem "Hausrecht" begründet werden.

Die Zeit der Maskenanordnung im Betrieb ist abgelaufen. Mit der alten Arbeitsschutzverordnung mochte das noch begründet worden sein (auch das halte ich für unrechtmäßig). Aber seit der Neuregelung vom 17. März fehlt jede rechtliche Grundlage für ein Maskengebot.

Daher muß seit 2. April gelten: Masken ab im Betrieb!

Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ jetzt auf Twitter folgen:
https://twitter.com/acundp

🔻
DIE ROTE LINIE
IST EINE LINIE
ZWISCHEN FREIHEIT UND UNRECHT...
🔺
Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
Anwalt für Grundrechte & Demokratie

Telegram: t.me/RA_Christ
Twitter: https://twitter.com/acundp
Gettr: https://gettr.com/user/drchrist
👆🏼👆🏼👆🏼
auch bald in #Karlsruhe ☺️ - Infos folgen ASAP❤️
Forwarded from Die entfesselte Kamera
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
👉 Zum ZAAVV https://www.zaavv.com/de-de/

Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit* aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV)

*Angelehnt an Art. 7 Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs

Webseite https://zaavv.com/ |Telegram| https://teleg.eu/ZAAVV2021 Spendenmöglichkeit https://zaavv.com/spenden | Fördermitgliedschaft https://vfamds.org/
Demonstranten in NRW fordern „verhandeln statt schießen“ – Dafür gibt es Kritik

Bei Ostermärschen sind in NRW hunderte Menschen auf die Straßen gegangen. Sie setzen ein Zeichen für Frieden - und protestieren gegen Aufrüstung. Angesichts des Kriegs in der Ukraine umstritten. Hunderte Demonstranten haben am Samstagvormittag in Duisburg und Köln an Auftaktveranstaltungen zum dreitägigen Ostermarsch Rhein-Ruhr teilgenommen. Auf Plakaten forderten die Demonstranten „Keine Waffenlieferungen in Krisen- und Kriegsgebiete weltweit!“, „Schluss mit dem Kriegsgetrommel!

Einige Forderungen der Friedensbewegung sorgten diesmal vorab für Diskussionen. Das Motto „Frieden schaffen ohne Waffen“ sei aktuell eine Arroganz gegenüber den Menschen in der Ukraine, sagte der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) dem Bayerischen Rundfunk. „Pazifismus auf Kosten anderer ist zynisch.“

Herr Thierse ihre Aussage ist mehr als zynisch.
Vielen Dank an die Demonstranten für euren Einsatz.

👉
Quelle

Mein Kanal:
https://teleg.eu/GI_informiert
Hörhinweis - Podcast
Unsere Kinder und die üblen Auswirkungen der Masken - ein sehr aufschlußreiches Gespräch mit dem Psychologen Aaron B. Czycholl


In diesem Gespräch erläutert der Gesundheitspsychologe Aaron B. Czycholl sehr anschaulich, was mit den Kindern passiert, wenn sie gezwungen werden, Masken zu tragen und wenn sie die Angst der Erwachsenen erleben.

Von den langfristigen Folgen und der Kurzsichtigkeit panischer Erwachsener: ein Gespräch, das zurück, aber vor allem auch nach vorn gerichtet ist. Mit Aaron B. Czycholl habe ich mich für meinen Podcast GRUNDRECHTE & DEMOKRATIE unterhalten.

👉 Das Gespräch bei Anchor hören

👉 Zum Gespräch bei Spotify

Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ jetzt auf Twitter folgen:
https://twitter.com/acundp

🔻
DIE ROTE LINIE
IST EINE LINIE
ZWISCHEN FREIHEIT UND UNRECHT...
🔺
Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
Anwalt für Grundrechte & Demokratie

Telegram: t.me/RA_Christ
Twitter: https://twitter.com/acundp
Gettr: https://gettr.com/user/drchrist
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
„Ja, es ist möglich: Die befreundeten Krankenschwestern Albina (Russin) und Irina (Ukrainerin) tragen ein Stück des Weges gemeinsam das Kreuz als Zeichen des Friedens. Meine höchste Anerkennung und Dank gilt diesen beiden Frauen! Mögen wir solche Bilder hoffentlich bald auf deutschen Straßen sehen. Schluss mit Spaltung und #Kriegstreiberei.“
The Art of Instagram Captions: Writing Engaging and Authentic Descriptions